Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz macht auf die Hilfen für Unternehmen bei der digitalen Transformation aufmerksam.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und dürfen erst nach einer Bewilligung in Angriff genommen werden. Gerade läuft der vierte und letzte Förderaufruf, das Anmeldefenster schließt am 4. Oktober. Die städtische Wirtschaftsförderung möchte auch diesmal die lokalen Betriebe und Freiberufler auf das Förderprogramm hinweisen.

 

„Diese Förderung durch das Land Hessen kann unseren Unternehmen in Viernheim helfen, einen Fortschritt bei der Digitalisierung zu schaffen. Die Bereiche können Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation betreffen und bieten somit ein großes Spektrum an Fördermöglichkeiten“, so Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz. Die Anmeldung erfolgt im Internet über das Kundenportal der Wirtschafts- und Industriebank (WIBank) www.wibank.de/digital-zuschuss. Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen. Sollte es fachliche Fragen zu einem Digitalisierungsvorhaben geben wird empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Wirtschaft (RKW) Hessen aufzunehmen.

 

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen, die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung, die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

 

Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als mit dem zur Verfügung stehenden Kontingent bedient werden können, erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Zufallsauswahl. Dabei werden die Unternehmen (Freiberufler gelten hierbei als Unternehmen) ermittelt, die über das Kundenportal dann einen Antrag auf den DIGI-Zuschuss stellen können. Nur Unternehmen und freie Berufe, welche die Voraussetzungen eines KMU erfüllen und im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, nehmen an dem Zufallsauswahlverfahren teil.

 

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4000 Euro erfolgen.

 

Einen Überblick über den Stand der Digitalisierung im eigenen Unternehmen und zahlreiche nützliche Tipps und Handlungsempfehlungen bekommen Interessierte mit dem Digitalisierungs-Check Hessen. Dieser steht als kostenloses Online-Beratungstool zur Verfügung.