Wirtschaftsförderung: Elektronische Rechnungen ab 2025 Pflicht für Unternehmen
Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Wirtschaftsförderung informiert über eine weitreichende Änderung im Zahlungsverkehr, welche fast alle Unternehmen in Viernheim betreffen wird. Denn ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend für den B2B-Bereich. B2B ist die Abkürzung für „Business-to-Business“ und drückt die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen aus.
Eine E-Rechnung ist dabei definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, um eine elektronische Verarbeitung zu ermöglichen. Ein einfaches PDF-Dokument erfüllt diese Anforderungen nicht. Für die E-Rechnung ist ein spezifisches strukturiertes elektronisches Format vorgeschrieben, das der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (CEN-Norm EN 16931) entsprechen muss. Zu den gängigen Formaten zählen die XRechnung und das hybride ZUGFeRD-Format, wobei künftig der strukturierte Teil führend sein soll. Wichtig ist, dass zwischen Rechnungsaussteller und -empfänger das Format der elektronischen Rechnung vereinbart wird und die Rechnungsdaten vollständig und korrekt nach den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes extrahiert werden können.
Die Umsetzung der E-Rechnungspflicht wird durch Übergangsregelungen erleichtert. So dürfen Unternehmen bis Ende 2026 weiterhin Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen im PDF-Format senden, sofern der Empfänger zustimmt. Für 2027 gilt dies auch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro.
Ab 2028 müssen dann alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich die neuen Anforderungen erfüllen. Dies betrifft auch Kleinunternehmer, die bislang von bestimmten Regelungen ausgenommen waren. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ab 2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies gilt auch, wenn sie selbst keine Rechnungen ausstellen, da ihre Lieferanten möglicherweise auf E-Rechnungen umstellen.
„Die Einführung der E-Rechnung bringt zunächst einen Aufwand mit sich, der in der Folge aber auch Vorteile mit sich bringen soll. So sollen die Automatisierung von Geschäftsprozessen und die Reduzierung von Papierverbrauch zur Effizienzsteigerung beitragen. Unternehmen sollten jedoch rechtzeitig ihre Systeme und Prozesse anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Hierbei ist eine Abstimmung mit dem eigenen Steuerberater sinnvoll, damit es einen reibungslosen Übergang in die Buchführung und die steuerliche Bearbeitung gibt“, so Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz.