Die Freiwillige Feuerwehr Weinheim hatte am Samstag einiges zu tun. Neben dem Wasserrohrbruch mit einer 15 Meter hohen Wasserfontäne (siehe Bericht Pressestelle Stadt Weinheim), musste die Feuerwehr zu Bränden in Weinheim, Oberflockenbach und Lützelsachsen ausrücken. In Ritschweier musste die Feuerwehr den Rettungsdienst unterstützen.

Weinheim[R.Mittelbach] Am Samstagvormittag (8.6.24)  wurde die Feuerwehrabteilung Stadt zum Wachenberg gerufen, da dort eine Rauchentwicklung wahrnehmbar war. Die Feuerwehr rückte an und erkundete die den Bereich. Ein Löschfahrzeug kam an einer Stelle nicht weiter, da dort die Fahrzeuge zu eng geparkt hatten und die benötigte Durchfahrtsbreite von 3 Metern nicht mehr gegeben war. Daher musste auch die Polizei vor Ort kommen und die Parksituation aufnehmen. Mit einem kleinen Löschfahrzeug konnten die Einsatzkräfte die Einsatzstelle erreichen. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich dort um ein beaufsichtigtes Gartenfeuer handelte. Daher musste die Feuerwehr nicht tätig werden.

 

Gegen 13 Uhr wurde dann ein Mülltonnenbrand in der Großsachsener Straße gemeldet. Die 220 Liter Tonne konnte bis zum Eintreffen der Feuerwehrabteilung Oberflockenbach bereits gelöscht werden. Mit einer Wärmebildkamera fand eine Brandnachschau statt. Nachdem auch Glutnester ausgeschlossen werden konnte, wurde der Einsatz beendet.

 

Kurz vor 17 Uhr rückte dann die Feuerwehrabteilung Lützelsachsen-Hohensachsen in den Dornbachweg aus. Hier war ein Benzinkanister in der Nähe eines Nutzfeuers in Brand geraten. Der Verursacher konnte den Kanister selbstständig löschen, verletzte sich aber leicht. Die Feuerwehr übernahm die Erstversorgung und löschte das Gartenfeuer. Nach einer Stunde war der Einsatz beendet,

 

Die Feuerwehrabteilungen Ritschweier und Rippenweier waren dann gegen 21 Uhr gefordert. Im Ortsteil Ritschweier war es zu einem medizinischen Notfall gekommen. Daher rückte die Feuerwehr an, um die Rettungssanitäter bei einer Tragehilfe zu unterstützen.

 

Im Zusammenhang mit den Gartenfeuern weist die Feuerwehr auch noch mal auf die Wald- und Flächenbrandgefahr hin. Vor einem Nutzfeuer sollte man sich beim Deutschen Wetterdienst über den Graslandfeuerindex über eine mögliche Brandgefahr erkundigen.

 

Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dürfen (im Außenbereich) auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können.

 

  • Die pflanzlichen Abfälle müssen zur Verbrennung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden; flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig.
  • Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
  • Der Verbrennungsvorgang ist, etwa durch Pflügen eines Randstreifens, so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann, und dass durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderung und keine erheblichen Belästigungen sowie kein gefahrbringender Funkenflug entstehen.
  • Dabei müssen die erforderlichen Abstände von benachbarten Grundstücken und sonstigen gefährdeten Objekten eigehalten werden. Dabei dürfen in keinem Fall folgende Mindestabstände unterschritten werden: 200 m von Autobahnen 100 m von Bundes-Landes- und Kreisstraßen 50 m von Gebäuden und Baumbeständen.
  • Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden
  • Es darf in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht verbrannt werden.
  • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
  • Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten.

 

Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist dem Ordnungsamt der Stadt Weinheim rechtzeitig vorher anzuzeigen. Sie kann die zur Wahrung von Sicherheit oder Ordnung erforderlichen Anordnungen treffen, insbesondere hinsichtlich der Aufsicht und der Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen. Das entsprechende Formular findet man auf der Internetseite der Stadt Weinheim https://www.weinheim.de/site/WeinheimRoot/get/documents_E498283419/weinheim/Dateien/PDF-Dateien/32/321_Verkehrsabteilung/Antrag-Verbrennen-pflanzlicher-Abfaelle2021.pdfText: Ralf Mittelbach