Weinheim: Förderung für den ländlichen Raum – Landwirtschaftsministerium für die Erhaltung „lebendiger Ortskerne“ – Anträge über die Stadt bis 15. September
Weinheim (Stadt Weinheim) – Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für das Jahr 2023 fortgeschrieben. Darauf hat jetzt die Förderstelle der Stadt Weinheim hingewiesen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Ziel des Jahresprogramms 2023 ist es weiterhin, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden zum Beispiel die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden, innörtlicher Nachverdichtung sowie umfassende Modernisierung priorisiert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2023 eingesetzt. Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung soll unterstützt werden, vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Bäckereien und Metzgereien, aber auch lokale Handwerksunternehmen.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Eine digitale Antragstellung ist möglich. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 15. September bei der Stadt vorliegen. Bürgerinnen und Bürger, die ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wenden Sie sich an Sabrina Rinau bei der Stadt Weinheim, Telefon 06201/82-271, E-Mail: s.rinau@weinheim.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. In Weinheim gilt das Förderprogramm für die Ortsteile Sulzbach, Oberflockenbach, Ritschweier und Rippenweier. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung findet man unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter Info Antragstellung bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx