Der Kreis Bergstraße informiert:

Erkrankungsfälle im Kreis:

Heppenheim (KB) – Im Kreis Bergstraße gibt es 8 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle. Insgesamt sind damit 104 nachgewiesene Infektionsfälle im Kreis Bergstraße bekannt.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen Stand 25.03.2020
KommuneFälle bis gesternneu heuteGesamt
Abtsteinach2 2
Bensheim12 12
Biblis1 1
Birkenau213
Bürstadt415
Einhausen3 3
Fürth617
Gorxheimertal1 1
Grasellenbach314
Groß-Rohrheim1 1
Heppenheim6 6
Hirschhorn1 1
Lampertheim33134
Lautertal123
Lindenfels0 0
Lorsch415
Mörlenbach0 0
Neckarsteinach1 1
Rimbach2 2
Viernheim7 7
Wald-Michelbach1 1
Zwingenberg5 5
Kreis Bergstraße insgesamt968104

 

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich in häusliche Quarantäne gestellt.

Bürgermeisterwahlen:

Angesichts der Corona-Pandemie hat die hessische Landesregierung beschlossen, alle Bürgermeisterwahlen, die ursprünglich in der Zeit von April bis Oktober 2020 durchgeführt werden sollten, auf frühestens 1. November 2020 zu verschieben. Im Kreis Bergstraße sind davon die Bürgermeisterwahlen in Bensheim, Fürth, Grasellenbach und Mörlenbach betroffen. Neue Wahltermine werden von den kommunalen Vertretungskörperschaften der betroffenen Städte und Gemeinden festgelegt. Angesichts der terminlichen Nähe zu den Kommunalwahlen in Hessen dürften diese auch eigenständig beschließen, die Wahl des Bürgermeisters ausnahmsweise erst gemeinsam mit den Kommunalwahlen 2021 durchzuführen.

Laut hessischem Kommunalwahlgesetz (KWG) muss die Einreichung von Wahlvorschlägen spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag erfolgen. Bürgermeisterwahlen am 1. November 2020 haben den Vorteil, dass die Mitglieder- oder Vertreterversammlungen der Parteien oder Wählergruppen zur Wahl der Bewerberinnen und Bewerber noch bis kurz nach Ende der hessischen Sommerferien durchgeführt werden können. Das ist ein Zeitpunkt, der aus heutiger Sicht und unter Gesundheitsaspekten vertretbar erscheint. Die Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern können dann noch bis zum 24. August 2020 beim Wahlleiter eingereicht werden. Bereits aufgestellte und eingereichte Wahlvorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten um das Bürgermeisteramt bleiben hiervon unberührt. Sie müssen beim Wahlleiter nicht noch einmal eingereicht werden.