Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

das Engagement und die kritischen Stimmen der Bürgerinnen und Bürger werden geschätzt, denn nur durch einen konstruktiven Dialog kann eine nachhaltige Stadtentwicklung gelingen. Daher möchten wir als Stadtverwaltung Viernheim auf den Leserbrief und die darin geäußerten Bedenken zur Entwicklung des Baugebietes Nordweststadt II eingehen.

 

Das Baugebiet Bannholzgraben II ist bereits weit entwickelt, die Grundstücke sind vergeben. Doch die Annahme, dass einige Projekte nicht realisiert werden, ist unbegründet. Die aktuellen Marktbedingungen haben bisher nicht zu einem Stillstand geführt.

 

Die Angaben der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Viernheim sind aus Sicht der Verwaltung irreführend. Einerseits gibt es den einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die Nordweststadt II analog zum Schmittsberg II im Kooperationsmodell zu entwickeln, andererseits hat man gegen den Aufstellungsbeschluss im Jahr 2021 gestimmt. Gleichzeitig jedoch auch dafür gestimmt, das Klageverfahren gegen die Trassenführung der Ultranetleitung anzustreben.

 

Eines ist sicher: Die genannten Kritikpunkte, die nun in der Bürgerinitiative und auch seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Viernheim genannt werden, sind nicht neu, sondern gerade auch den Fraktionen seit 2019 bekannt. Deshalb ist es irreführend, jetzt so zu tun, als seien diese Fakten unbekannt oder gänzlich neu.

 

Die Nähe zu den Stromleitungen betrifft nur einen kleinen Teil des gesamten Gebiets. Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht findet dazu am 12. Juni statt. Ähnliche Wohngebiete, beispielhaft Schmittsberg I und II, liegen sogar näher an diesen Infrastrukturen und haben ebenso Restriktionen im Bebauungsplan. Das Lärmgutachten hat unter freier Schallausbreitung die notwendigen Schallschutzmaßnahmen ermittelt, die auch im Baugebiet Nordwest II umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind in anderen Baugebieten ebenso erfolgreich angewandt worden.

 

Im Bebauungsplan werden letztlich die rechtlichen Vorgaben festgelegt, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Daher sind Klagen gegen die Stadt aufgrund von Lärmbelastung unwahrscheinlich und unbegründet. Alle Gebäude müssen den festgesetzten schallschutztechnischen Anforderungen entsprechen.

 

Um die Frischluftzufuhr zu gewährleisten, werden die Gebäude so angeordnet, dass die Luft weiterhin zirkulieren kann. Dadurch werden negative Auswirkungen minimiert.

 

Das Thema der Wärmeversorgung wird noch durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dazu gibt es unterschiedliche Ansätze, die in Betracht gezogen werden. Bei einer dezentralen Lösung, wie etwa Wärmepumpen, sind keine negativen Folgen zu erwarten und die Maßnahmen entsprechen den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes.

 

Fakt ist: Es besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum in Viernheim und Umgebung. Die Schaffung neuen Wohnraums ist daher notwendig, um dieser Nachfrage gerecht zu werden. Die Kosten für die Erschließung werden von den jeweiligen Eigentümern getragen. Der Vorwurf, dass darüber nicht öffentlich gesprochen wurde, ist ebenso unbegründet.

Die Stadtverordnetenversammlung hat sich in einer öffentlichen Sitzung für eine freiwillige Umlegung entschieden, was unter anderem die Kostenübernahme regelt.

 

 

Zu möglichen Alternativen

Selbstverständlich ist auch die Stadtverwaltung daran interessiert, innerstädtische Flächenpotenziale zu nutzen. Das wird gerade im Hinblick auf die Innenstadtentwicklung zu diskutieren sein. Der Standort Treff im Bahnhof (T.i.B.) grenzt jedoch an ein Gewerbegebiet, was planerische Einwirkungen auf eine mögliche Wohnbebauung hätte, die denen an einer Autobahn ähneln würden (Lärmeinwirkung). Aus diesem Grund hat sich die Stadtverordnetenversammlung an diesem Standort für gewerbliche und soziale Zwecke und gegen eine Wohnbebauung entschieden. Zumal eine Fläche von rund 5.500 Quadratmetern bei weitem nicht den benötigten Bedarf decken kann.

 

Die Verwaltung nimmt die geäußerten Bedenken ernst und wird den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern auch fortsetzen. Ebenso wichtig ist es der Stadtverwaltung, Missverständnisse und Falschmeldungen zu klären. Die Entwicklung unserer Stadt erfordert sorgfältige Planung und Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse aller Beteiligten. Wir danken allen, die sich aktiv an diesem Prozess beteiligen.

 

Alle notwendigen Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind auf der Projekthomepage unter https://www.viernheim.de/Nordweststadt2 zu finden.

Presse- und Informationsstelle

Stadt Viernheim