Pressemitteilung von Dr.Michael Meister
Krankenhausreform richtig gestalten
Berlin/Heppenheim (Dr.M.Meister) – Bei der aktuellen Diskussion um die Reform der Krankenhausstruktur dürfen nicht nur die Belange der Ballungsräume betrachtet werden. „Auch die stationäre Versorgung ländlicher Gebiete muss adäquat berücksichtigt werden“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Die Krankenhäuser stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Es drohen Insolvenzen, die nicht oder nur mit sehr großem Aufwand rückgängig gemacht werden könnten und die Kliniklandschaft stark verändern würden. „Ein kalter Strukturwandel muss verhindert werden. Befürchtet wird jedoch eine flächendeckende Herabstufung von Krankenhäusern in ländlichen Räumen“, so Dr. Meister. Um akute Finanzprobleme der Kliniken abwenden und einen Strukturwandel durch Krankenhausinsolvenzen verhindern zu können, wird ein Vorschaltgesetz benötigt.
Für die Kliniken führt die derzeitige Reformdiskussion von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu einer Unsicherheit, die wiederum zu Personalproblemen führt. Niemand will gewöhnlich eine Stelle antreten, von der nicht absehbar ist, ob und wie lange sie noch existiert. Hierdurch wird die Situation weiter verschärft.
Im Augenblick weiß niemand, was beim Thema Krankenhausreform am Ende herauskommen wird. Bundesminister Lauterbach hat bei der von ihm zur Vorbereitung der Reform eingesetzten Regierungskommission Akteure nicht eingebunden, die die Reform aber am Ende umsetzen müssen. Die Krankenhausplanung ist gemäß Grundgesetz eine Länderkompetenz. Darüber geht Karl Lauterbach mit seinem Gesetzentwurf allerdings hinweg. So hält der Bundesgesundheitsminister den Gesetzentwurf im Bundesrat für nicht zustimmungspflichtig. „Es kann daher nicht verwundern, dass die Atmosphäre zwischen Bund und Ländern vergiftet ist. Letztendlich muss sich die Ampelkoalition jedoch mit den Ländern einigen“, so Meister.
Es ist nicht falsch, über die Anzahl und Verteilung von Krankenhäusern nachzudenken, auch um die Grundversorgung im ländlichen Raum aufrechterhalten zu können. Eine Umsetzung der Lauterbach-Pläne zur Krankenhausreform würde dies aber gefährden. Problematisch ist etwa, dass bislang keine Auswirkungsanalyse vorgenommen worden ist. Eine solche Analyse hätte die Planbarkeit bei der Reformumsetzung in den Bundesländern verbessert. „Wir als CDU wollen grundsätzlich eine Krankenhausreform, aber eben nicht in der Form, wie sie jetzt vom Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen wird“, so Dr. Meister.
Ein Ziel der Lauterbach’schen Reform ist, die von Rot-Grün 2002 eingeführten Fallpauschalen, die auch Anreize für zum Teil nicht immer zwingend erforderliche Behandlungen geben, zu ersetzen. Es ist richtig, den Krankenhäusern eine Vorhaltepauschale zu zahlen, um den ökonomischen Druck, der mit den bestehenden Fallpauschalen verbunden ist, zu senken. Allerdings sind die Vorhaltepauschalen von den Fallzahlen des Vorjahres abhängig, was nur bedingt mit dem Ziel vereinbar ist, den wirtschaftlichen Druck zu senken.
Problematisch ist außerdem, dass die Krankenhausreform nicht mit Blick auf die Erreichbarkeit in Notfällen geplant wird. Aktuelle Überlegungen zur Erreichbarkeit von Kliniken in Notfallsituationen sind unrealistisch. „Bei der medizinischen Versorgung in ländlichen Räumen kann man nicht einfach nach statistischen Größen vorgehen“, so Dr. Meister.
Zudem hat Karl Lauterbach den Transformationsfonds, der Umstrukturierungen in der Krankenhauslandschaft unterstützen soll, mit 50 Milliarden Euro über zehn Jahre zu klein dimensioniert. Die hälftige Finanzierung ist derzeit aus dem Gesundheitsfonds, also aus Beiträgen von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angedacht. Dies ist eine einseitige, massive Belastung der GKV-Beitragszahler, obwohl gleichzeitig alle Einwohner Deutschlands profitieren sollen. „Fairness geht anders“, meint Dr. Meister.
Abschließend betont der Bergsträßer Abgeordnete: „Wichtig ist, alle Betroffenen in die Reformdiskussion einzubinden und Entscheidungen vernünftig zu erläutern. Wenn nach einer so umgesetzten Reform die medizinische Versorgung vor Ort gesichert sei, würde sich auch die emotionale Situation entspannen.“