Familien steuerlich stärken – Fünf Entlastungsvorschläge zum heutigen Tag der Familie

Berlin (Dr.M.Meister) – Familien benötigen Zeit füreinander, Raum für ihre Entfaltung und finanzielle Unterstützung. „Für mich ist entscheidend, hier die Wahlfreiheit zu fördern“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).

Gerade in den ersten Lebensjahren ihres Kindes und den letzten Lebensjahren ihrer nahen Angehörigen wollen sich viele Menschen mehr Zeit für ihre Liebsten nehmen. „Zum heutigen Tag der Familie wollen wir als Union die Bürgerinnen und Bürger dabei stärken. Dies setzt aus unserer Sicht eine verbesserte steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen voraus“, so Dr. Meister. Deshalb fordern wir

. einen Steuerabzugsbetrag für sog. „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent von maximal 25.000 Euro einzuführen. Derzeit ist nur ein Fünftel von 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen maximal abzugsfähig;
. einen Steuerabzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen einzuführen. Bisher können nur zwei Drittel von 6.000 Euro je Kind als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Betreuungskosten zu pflegender Angehöriger werden aktuell nur im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen berücksichtigt;
. auch Großeltern zu ermöglichen, familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder als steuerlichen Abzugsbetrag geltend zu machen, wenn sie die Kosten getragen haben. Insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter können oft die vielen Aufgaben junger Eltern nur mit der Unterstützung der eigenen Eltern meistern;
. die Steuerbefreiung für Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und zu pflegende Angehörige auszudehnen, um einen Gleichlauf mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für familiennahe Dienstleistungen herzustellen. Aktuell sind nur die Leistungen für die Betreuung von nicht-schulpflichtigen Kindern und die kurzfristige, zwingend beruflich veranlasste Betreuung von Kindern unter 14 Jahren sowie pflegedürftiger Angehöriger bis 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei.
. den 2024 geltenden Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 5,7 Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben sowie die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen. Die Ampel hatte im Dezember 2022 die bestehende Stufung abgeschafft und verweigert seit Jahresbeginn die verfassungsrechtlich erforderliche Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld.

„Für mich gilt es, jede elterliche Entscheidung, wie Familie und Beruf zu vereinbaren sind, zu akzeptieren. Diese Akzeptanz muss sich in der Politik widerspiegeln. Bei der Ampel kann ich diese Akzeptanz nicht erkennen, wie sich an ihren Bestrebungen, die Steuerklassen III/V zu streichen, das Ehegattensplitting abzuschaffen und höhere Kosten für Haushalt und Mobilität ab dem dritten Kind abzuerkennen, zeigt. Die Politik steht hier jedoch in der Pflicht, die jeweiligen Modellentscheidungen zu ermöglichen. Wir als Union stehen für Familienfreundlichkeit“, so Dr. Meister.