Öffentliche Bekanntmachung: Klärung der Nutzungsrechtsverhältnisse von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Viernheim
Viernheim (Stadt Viernheim) – Gemäß der aktuellen Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Viernheim (-FO-) ist jede Grabstätte zu bepflanzen und instand zu halten, um die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen, aber auch in seiner Gesamtanlage zu bewahren (§ 35 i.V. m. § 36 FO). Die Nutzungsberechtigen sind für die dauerhafte, friedhofswürdige Gestaltung sowie die Grabmalstandsicherheit verantwortlich (§§ 33 + 35 FO).
Wird eine Grabstätte entgegen diesen Bestimmungen nicht instandgehalten, erhält der/die Nutzungsberechtige eine angemessene Frist zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Ist der/die Nutzungsberechtige nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügt als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung für die Dauer von einem Monat und ein Aufkleber auf dem Grabmal/ der baulichen Anlage (vgl. § 36 Abs. 3 FO).
Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, Grabstätten auf Kosten der oder des Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsähen zu lassen.
Derzeit handelt es sich um die nachfolgend aufgeführten –teilweise nicht mehr gepflegten- Grabstätten, deren Nutzungsrechtsverhältnisse der Friedhofsverwaltung aktuell nicht bekannt sind:
Friedhof | Grabnummer | zuletzt Verstorbene/r |
Lorscher Straße | 010-032 E | Boxberger, Anna Maria |
Lorscher Straße | 047-029 E | Koob, Hans |
Lorscher Straße | 048-014 E | Diehl, Egon |
Lorscher Straße | 049-003 UE | Koch, Margarete |
Lorscher Straße | 050-029 F | Voigt, Ella |
Lorscher Straße | 051-005 F | Bugert, Hans |
Lorscher Straße | 053-041 E | Fellenberg, Ernst |
Lorscher Straße | 053-073 E | Evers, Gertrud |
Lorscher Straße | 059-027 R | Prohaska, Margit |
Lorscher Straße | 061-010 E | Lochbühler, Antonia |
Lorscher Straße | 062-084 E | Lud, Emma |
Bevor die Grabstätten unter Umständen kostenpflichtig abgeräumt bzw. eingeebnet werden, erhalten eventuell noch vorhandene Nutzungsberechtigte daher die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sich mit der Friedhofsverwaltung Viernheim (Büro: Am Kirschenweg 6, Postadresse: Industriestraße 16, 68519 Viernheim, Tel.: 06204/60756-17, E-Mail: Friedhofsverwaltung@viernheim.de) in Verbindung zu setzten.
Darüber hinaus werden alle weiteren Personen, die Angaben über Nutzungsrechtsverhältnisse der o.a. Grabstätten machen können, gebeten, diese der Friedhofsverwaltung (unter der o.g. Kontaktadresse) mitzuteilen.
Nach reaktionslosem Ablauf der Monatsfrist gehen wir davon aus, dass die Verantwortlichen die Grabstätte aufgegeben haben und auf das Nutzungsrecht sowie den Besitz des Grabmals, Einfassung, Grabschmuck, etc. verzichten.
Viernheim, den 20.09.2023
gez.
Im Auftrag
Spieck-Betzold
Friedhofsverwaltung