Viernheim (Stadt Viernheim) – Gemäß der aktuellen Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Viernheim (-FO-) ist jede Grabstätte zu bepflanzen und instand zu halten, um die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen, aber auch in seiner Gesamtanlage zu bewahren (§ 35 i.V. m. § 36 FO). Die Nutzungsberechtigen sind für die dauerhafte, friedhofswürdige Gestaltung sowie die Grabmalstandsicherheit verantwortlich (§§ 33 + 35 FO).

 

Wird eine Grabstätte entgegen diesen Bestimmungen nicht instandgehalten, erhält der/die Nutzungsberechtige eine angemessene Frist zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Ist der/die Nutzungsberechtige nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügt als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung für die Dauer von einem Monat und ein Aufkleber auf dem Grabmal/ der baulichen Anlage (vgl. § 36 Abs. 3 FO).

 

Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, Grabstätten auf Kosten der oder des Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsähen zu lassen.

 

Derzeit handelt es sich um die nachfolgend aufgeführten –teilweise nicht mehr gepflegten- Grabstätten, deren Nutzungsrechtsverhältnisse der Friedhofsverwaltung aktuell nicht bekannt sind:

 

 

FriedhofGrabnummerzuletzt Verstorbene/r
Lorscher Straße010-032 EBoxberger, Anna Maria
Lorscher Straße047-029 EKoob, Hans
Lorscher Straße048-014 EDiehl, Egon
Lorscher Straße049-003 UEKoch, Margarete
Lorscher Straße050-029 FVoigt, Ella
Lorscher Straße051-005 FBugert, Hans
Lorscher Straße053-041 EFellenberg, Ernst
Lorscher Straße053-073 EEvers, Gertrud
Lorscher Straße059-027 RProhaska, Margit
Lorscher Straße061-010 ELochbühler, Antonia
Lorscher Straße062-084 ELud, Emma

 

 

Bevor die Grabstätten unter Umständen kostenpflichtig abgeräumt bzw. eingeebnet werden, erhalten eventuell noch vorhandene Nutzungsberechtigte daher die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sich mit der Friedhofsverwaltung Viernheim (Büro: Am Kirschenweg 6, Postadresse: Industriestraße 16, 68519 Viernheim, Tel.: 06204/60756-17, E-Mail: Friedhofsverwaltung@viernheim.de) in Verbindung zu setzten.

 

Darüber hinaus werden alle weiteren Personen, die Angaben über Nutzungsrechtsverhältnisse der o.a. Grabstätten machen können, gebeten, diese der Friedhofsverwaltung (unter der o.g. Kontaktadresse) mitzuteilen.

Nach reaktionslosem Ablauf der Monatsfrist gehen wir davon aus, dass die Verantwortlichen die Grabstätte aufgegeben haben und auf das Nutzungsrecht sowie den Besitz des Grabmals, Einfassung, Grabschmuck, etc. verzichten.

 

Viernheim, den 20.09.2023

 

gez.

Im Auftrag

 

Spieck-Betzold

Friedhofsverwaltung