Mannheim (Stadt Mannheim) – In den vergangenen Wochen wird in Teilen der Mannheimer Innenstadt ein neues Phänomen beobachtet: sogenannte „Pfandbettler“ treten an im Stau stehende oder an Ampeln wartende Autos heran und bitten aufdringlich um Pfandflaschen. Dieses Verhalten ist oftmals sehr penetrant, kann Autofahrer verunsichern und führt zunehmend zu Beschwerden. Die Stadt Mannheim nimmt dies – gerade mit Blick auf die Weihnachtszeit und das erhöhte Besucheraufkommen – zum Anlass, erneut auf den richtigen Umgang mit aggressivem oder bedrängendem Betteln hinzuweisen.
 
Nach den aktuellen Beobachtungen handelt es sich beim Pfandbetteln nur selten um spontane Hilfsbedürftigkeit. Vielmehr können dahinter organisierte Strukturen stehen, bei denen die bettelnden Personen nur einen geringen Anteil der Einnahmen selbst behalten.
 
Laut Allgemeiner Polizeiverordnung der Stadt Mannheim ist aufdringliches oder bedrängendes Betteln verboten. Dies umfasst auch das Herantreten an Fahrzeuge im fließenden oder ruhenden Verkehr. Der städtische Ordnungsdienst ist regelmäßig in der Innenstadt unterwegs, spricht Platzverweise aus und ahndet Verstöße, die mit Bußgeldern von bis zu 150 Euro geahndet werden können.

Richtiges Verhalten im Umgang mit Pfandbetteln oder aggressivem Betteln

Autofahrer sollten Folgendes beachten:
 
• Fenster geschlossen halten und direkte Interaktion vermeiden
• Keine Gegenstände, Pfandflaschen oder Geld herausgeben, auch nicht aus Mitleid – dies verstärkt das Bettel-Verhalten und unterstützt möglicherweise kriminelle Strukturen.
• In Situationen, die als bedrängend oder gefährlich empfunden werden, Ruhe bewahren und den Ordnungsdienst oder die Polizei informieren.
 
Für Besucher und Passanten gilt:
 
• Aufdringliche Ansprache konsequent ignorieren und den direkten Kontakt vermeiden.
• Entsprechende Vorfälle dem städtischen Ordnungsdienst unter 0621 293 2933 (Mo.-Fr. 7-24 Uhr, Sa. 10-24 Uhr) oder dem zuständigen Polizeirevier melden.
• Bei akuten Bedrohungen oder Gefährdungen den Notruf 110 wählen.
 
Was zählt zu aufdringlichem oder bedrängendem Betteln?
 
• Forderndes Ansprechen mit der Bitte um Geld oder Gegenstände, wie z.B. Pfandflaschen
• Festhalten oder Greifen nach Personen
• Blockieren des Weges bzw. das Verhindern des Weitergehens
• Herantreten an Fahrzeuge an Ampeln oder im stockenden Verkehr
• Das „Pfandbetteln“ an roten Ampeln oder im stockenden Verkehr
• Das Aufdrängen vermeintlich kostenloser Gegenstände (z.B. Rosen) mit späterer Spendenaufforderung
 
In Mannheim muss niemand auf der Straße leben – der Erhalt der Wohnung und die Vermeidung von Obdachlosigkeit haben für die Stadtverwaltung sehr hohe Priorität. Sie arbeitet mit allen Trägern und Kooperationspartnern der Wohnungslosenhilfe eng vernetzt und leistet in Einzelfällen übergreifende Fallberatung. Daneben unterhält die Stadt Mannheim eigene Unterkünfte zur Behebung von Obdachlosigkeit. Allerdings gibt es auch etliche Personen, die im öffentlichen Raum als vermeintlich obdachlos wahrgenommen werden, es aber nicht sind. Wer hilfsbedürftige Menschen unterstützen möchte, sollte Spenden an einschlägig bekannte vertrauenswürdige Organisationen richten.