Mannheim: Machbarkeitsstudie zur Nutzung der U-Halle nach der BUGA 23 durch Jugendeinrichtungen
Mannheim (Stadt Mannheim) – Ausschuss für Bildung und Gesundheit sowie Jugendhilfeausschuss vom 2. März 2023
Nutzung der U-Halle nach der BUGA durch Jugendkulturzentrum forum und Geschäftsstelle Stadtjugendring Mannheim
Über eine Machbarkeitsstudie soll geklärt werden, inwieweit die U-Halle nach der BUGA 23 für die Ansiedlung zentraler Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung geeignet ist.
Unter anderem könnten neben dem Spielmobil der Jugendförderung mit einem Zentrum für Umwelt, Freizeit und Spiel die Geschäftsstelle des Stadtjugendring Mannheim e.V. und das Jugendkulturzentrum forum als zentrale Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung dort ein neues Zuhause finden.
Die Bestandsgebäude des U-Hallen-Komplexes bieten nach einer ersten Einschätzung auch nach dem beschlossenen Rückbau genügend Raum, um die unterschiedlichen Nutzungen unterzubringen.
Um eine bessere Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise zu erhalten, hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung mehrheitlich beauftragt zu prüfen, ob das Jugendkulturzentrum forum und die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings Mannheim e.V. in die U-Halle verlagert werden können. Der Prüfauftrag wird im Rahmen einer geplanten Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der U-Halle eingebracht.
Standortkonzeption zum Ausbau der vorschulischen Kinderbetreuung im Stadtbezirk Innenstadt / Jungbusch
Aktuell werden im Stadtbezirk Innenstadt / Jungbusch Kinderbetreuungsplätze in 16 Kindestageseinrichtungen und verschiedenen Kindertagespflegestellen angeboten. Insgesamt stehen 285 Betreuungsplätze im Bereich U3 und 620 Plätze für Ü3-Kinder zur Verfügung.
Die Bevölkerungsprognose für den Stadtbezirk Innenstadt / Jungbusch lässt einen maximalen Betreuungsbedarf erwarten, der mit dem vorhandenen Angebot nicht bedarfsgerecht gedeckt werden kann.
Weitere Betreuungsplätze sind durch den Ausbau der Kindertagespflege sowie von vier Krippen- und bis zu fünf Kindergartengruppen zu schaffen.
Für den Stadtbezirk Innenstadt / Jungbusch wird deshalb der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote an den nachfolgenden Standorten weiterverfolgt:
• Parkplatz M 4a: Neubau einer viergruppigen KiTa mit zwei Krippen- und zwei
Kindergartengruppen.
• Baulücke T 6: Neubau einer dreigruppigen KiTa mit einer Krippengruppe und zwei Kindergartengruppen in freier Trägerschaft.
• G 6, 11 – 15: Neubau einer zweigruppigen KiTa mit einer Krippen- und einer
Kindergartengruppe im Rahmen der Baumaßnahme der GBG.
• Städt. Krippe F 7: Prüfung der Erweiterungsoptionen als Reservefläche falls ein bedarfsgerechter Ausbau an den anderen Standorten nicht möglich ist.
• Ausbau der Kindertagespflege im Stadtbezirk unter der Zielsetzung gesamtstädtisch 30 % des Angebotes im Alterssegment u3 anzubieten.
Nach Umsetzung der Ausbauprojekte ist im Stadtbezirk Innenstadt / Jungbusch voraussichtlich ein bedarfsgerechtes Angebot gegeben.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Umsetzung des geplanten Ausbaus der Kinderbetreuung entsprechend der vorgestellten Standortkonzeption mehrheitlich beschlossen.
Frühe Hilfen an Geburtskliniken
Die Entwicklungschancen von Kindern können erheblich verbessert werden, wenn bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt Risikofaktoren der kindlichen Entwicklung erkannt werden und passgenaue Unterstützung angeboten wird. In der Präventionskette setzt das integrierte Handlungskonzept der Frühen Hilfen in Mannheim am frühestmöglichen Zeitpunkt der kindlichen Biografie an.
Vom Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt wurden im Jahr 2018 mit den damals noch drei Geburtskliniken von Universitätsmedizin Mannheim, St. Hedwig-Klinik und Diakonissenkrankenhaus Kooperationsvereinbarungen geschlossen mit der Zielsetzung, Schwangeren und Eltern Neugeborener schon in der Klinik Unterstützung durch die Frühen Hilfen zu vermitteln. Grundlage für die Kooperation mit Geburtskliniken ist das Bundeskinderschutzgesetz.
Die Geburtsklinik des Universitätsklinikums soll nun im Rahmen der bestehenden Kooperation eine Förderung einer 0,5 VK Pflegekraft erhalten. Die Fachkraft dient als Lotse/Lotsin und Schnittstelle zu den weiteren Angeboten der Frühen Hilfen.
Der Lotsendienst in der Geburtsklinik erfüllt, bezogen auf die Familie, die drei Kernaufgaben Erkennen von Belastungsfaktoren und Ressourcen, vertiefendes Gespräch und bei Bedarf Überleitung in Unterstützungsangebote.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Förderung einer 0,5 VK Pflegekraft an der Geburtsklinik des UMM für die Zeit vom 01.04.2023 bis 31.12.2024 einstimmig empfohlen.
Grundsatzbeschluss zur Erhöhung der investiven Förderung von Ersatzbauprojekten von Kindertageseinrichtungen in eng begrenzten Ausnahmefällen – Erhöhung der Förderung des Ersatzbauprojekts der katholischen Kirche in der Karl-Blind-Straße 5
Die Förderrichtlinien zur investiven Förderung von Ersatzbauprojekten von Kindertageseinrichtungen werden fortgeschrieben. Nach einstimmiger Empfehlung des Jugendhilfeausschusses ist eine Erhöhung der kommunalen Förderung in bestimmten und eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
2019 hatte der Gemeinderat die investive Förderung des KiTa Ersatzbauprojektes der katholischen Kirche am Standort Karl-Blind-Straße 5 mit maximal 3.540.000 € beschlossen. Zwischenzeitlich musste die Kostenschätzung aufgrund der aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und aktualisiert werden. Insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die hohe Nachfrage in Kombination mit Rohstoffmängeln führten im Bau- und Energiebereich zu massiven Kostensteigerungen. Die katholische Kirche kalkuliert derzeit mit Mehrkosten i.H.v. 1.300.000 €. Diese Mehrkosten sind von der katholischen Kirche ohne zusätzliche Unterstützung nicht leistbar.
Das Projekt ist grundlegender Bestandteil der in Vorbereitung befindlichen Standortkonzeption zum KiTa-Ausbau im Stadtbezirk Neckarau.
Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und gemäß des zuvor gefassten Grundsatzbeschlusses hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig empfohlen, in diesem Projekt einmalig die zu erwartenden Mehrkosten i.H.v. 1.300.000 € entsprechend des ursprünglichen Finanzierungsanteils mit 715.029,26 € zu fördern.