Foto: Stadt Lorsch

Lorsch (Stadt Lorsch) – Noch bis zum 7. Dezember 2022 können die Zählerstände der Wasserzähler gemeldet werden, damit diese in die Jahresabrechnung einfließen. Sollten die zuständigen Sachbearbeiterinnen des Steueramts der Stadt Lorsch bis zu diesem Datum keine Rückmeldung erhalten, müssen die Zählerstände leider geschätzt werden. Das kann zu unnötigem Ärger führen.

 

Vor allem in den Fällen, in denen bereits seit mehreren Jahren kein Zählerstand mitgeteilt wurde, kann die Abrechnung extrem vom tatsächlichen Stand abweichen. Auch die Vorauszahlungen können dann nicht anhand der tatsächlichen Verbrauchswerte festgesetzt werden, was wiederum zu hohen Nachzahlungen führen kann.

 

Später kein Anspruch auf Korrektur!

Ein Anspruch auf kostenlose Änderung der „geschätzten Abrechnungen“ besteht allerdings nicht. Für jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Erfassen der Zählerstände kann nach der städtischen Satzung eine Gebühr in Höhe von 25€ verlangt werden.

 

Deshalb nochmals der Appell an die Lorscher Bevölkerung: Lesen Sie die Zählerstände bis zum 07.12.2022, ab und werfen Sie die ausgefüllte gelbe Ablesekarte in den nächsten Briefkasten. Die Ablesekarte muss nicht frankiert werden, Porto bezahlt die Stadt!

 

Zählerstand melden auch online möglich!

Alternativ ist die Erfassung der Zählerstände mit Hilfe der Ablesekarte auch über einen Link auf der stadteigenen Homepage möglich unter: https://lorsch.de/de/aktuelles/meldungen2022/2022-12-30-zaehlerstand.php. Hierfür werden dann der Zählerstand und das Ablesedatum benötigt. Wer schon mit Funkzählern ausgestattet ist, muss nichts weiter tun. Es erfolgt eine Fernauslesung durch den Wasserbeschaffungsverband.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramts telefonisch oder per Email gerne zur Verfügung: 06251-5967-110 (Frau Englisch), 5967-111 (Frau Jakob) oder unter steueramt@lorsch.de