Leserbrief zum Schulstart von Jürgen Mandel

Das Ende der Sommerferien heißt, dass sich Millionen Schüler wieder auf den Weg zur Schule machen.
Für einige von ihnen ist es das erste Mal. Es ist unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass dieser Schulweg sicher ist,
so dass Eltern ihre Kinder guten Gewissens alleine diesen Weg gehen lassen können.
In Viernheim machen sich ca. 326 Grundschulkinder auf den Weg in die Schillerschule.
Viele von ihnen laufen durch die Luisenstraße, vorbei an der von Pennymarktes selbst ernannten Ladezone (Hotel Post früher Firma Berberich PKW Parkplatz)
bei der immernoch regelmäßig viel zu große LKWs etwa 1 Stunde lang den Gehweg so blockieren, dass man gezwungen wird, diesen zu verlassen.
Das Land Hessen schreibt zum Thema Schulwegsicherheit: „Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen
Maße unsere Rücksicht. Grundschüler – vor allem Schulanfänger – sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle,
weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. […]
Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen [..].“ (https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8968711)
Die Stadt Viernheim, das Ordnungsamt und auch der Pennymarkt müssten auch dafür sorgen,
dass die Kinder sicher in die Schule kommen und diese nachmittags auch auf sicherem Wege wieder verlassen können.
Niemand hat die Absicht den Gehweg in der Luisenstraße zu blockieren, doch:
„Die vorhandene Ladezone ist für die Versorgung des Standorts zwingend erforderlich und muss aufgrund der Gegebenheiten weiterhin bestehen bleiben. […]
Ziel ist es gemeinsam sicherzustellen, dass insbesondere die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger bestmöglich berücksichtigt werden und die
Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dauerhaft gewährleistet ist. Auch von Seiten des Unternehmens wurde uns versichert, dass man hier um tragfähige Lösungen bemüht ist.“
(und das schon seit Februar) so das Sekretariat des 1. Stadtradts Jörg Scheidel.
Vielleicht sollten einige Prioritäten neu überdacht werden bevor hier ein Unfall passiert,
weil ein LKW den Fußgängerweg blockiert und ein junger Grundschüler unbedacht auf die Straße läuft.
Ich möchte nochmal betonen, dass es sich laut StVo beim Parken auf dem Gehweg mit Behinderung und Gefährdung von Personen um eine Straftat handelt.
Auch mit Blick das hier ca.100 Meter weiter eine Grundschule mit vielen Kindern, die jetzt zum ersten mal zur Schule laufen, sollte darauf besondere Rücksicht gelegt werden.
Das Ordnungsamt sollte hier bei einem LKW der den Gehweg blockiert nicht vorbeifahren sondern seinen Job im Sinne der StVO machen.
Jürgen Mandel