Leserbrief von Ralf Kempf
Wieviele Gerichtsprozesse will die Stadt Viernheim noch verlieren?
Ausgleichsbeträge Innenstadtsanierung
Am 13.11.2019, es war kein Freitag, wurden am Verwaltungsgericht Darmstadt 15 Klagen wegen den Bescheiden zu den Ausgleichsbeträgen Innenstadtsanierung verhandelt.
Ergebnis war, dass die Satzung, die die Stadtverordnetenversammlung 1972 beschlossen hat unwirksam (nichtig) ist.
Es gibt zwar noch Rechtsmittel seitens der Stadt Viernheim, das ganze Verfahren ist der Verwaltung jedoch wegen schlampiger Arbeit auf die Füsse gefallen.
Die Sanierungssatzung widerstrebt sowieso dem Rechtsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger, es sind mehr als 300 betroffen.
Was nicht mehr behandelt wurde ist, dass Ausgleichsbeträge nur dann erhoben werden dürfen, wenn es tatsächlich eine Bodenwertsteigerung gegeben hat.
Am Beispiel Karl-Marx-Str. kann man erkennen, dass hier willkürlich gehandelt wurde.
Eine Seite der Karl-Marx-Str. wurde bereits 1988 aus dem Sanierungsgebiet entlassen.
Die Begründung war, dass es keine wesentliche Bodenwertsteigerung gab, das ist nur ein Beispiel.
Tatsache ist, dass beide Seiten der Karl-Marx-Str., zwischen Rathausstr. und Weinheimer Str., den identischen Bodenrichtwert, nämlich 400 €/qm haben.
Das Rahmengutachten, was Grundlage für die Erhebung der Ausgleichsbeträge war, ist fraglich, wenn nicht nchtig.
Das Rahmengutachten war nach Auskunft des Amt für Bodenmanagement schwierig zu erstellen.
Zum einen gab es keinen Anfagswert bezüglich des Bodenwerts, man hat letztlich unterstellt, dass sich der Bodenwert in allen Stadtgebieten gleichmäßig gesteigert hat.
Dass dies unrichtig ist kann jeder nachlesen oder nachsehen.
Von der Stadtverwaltung Viernheim wurde bisher keinerlei Schriftverkehr, mit dem Amt für Bodenmanagement, zur Verfügung gestellt.
Nach Auskunft des Amt für Bodenmanagement war auch dieser Schriftverkehr Basis für das Rahmengutachten.
Es gibt noch weitere Gründe die zur Nichtigkeit der Erhebung der Ausgleichsbeträge für die Innenstadtsanierung führen auf die ich noch eingehen werde.
Römerhaus Altenwohnheim
Römerhaus hat im guten Glauben das Grundsück erworben.
Den Ausführungen von Dr. Stülpner (UBV) kann ich vollkommen zustimmen.
Deshalb hat auch die WGV dem Antrag der UBV zugestimmt.
Abgesehen von dem anhängigen Gerichtsverfahren stellt sich die Frage ob die Firma Römerbau Schadenersatz gegen die Stadt Viernheim geltend macht
Straßenausbaubeiträge
Löblich ist, dass die Satzung für oben genannte Beiträge nochmals auf den Prüfstand kommt.
So wurde sich zumindest im Haupt- und Finanzausschuss geeinigt.
Klagen am Verwaltungsgericht sollten in jedem Fall vermieden werden.
Ups, da war noch etwas mit dem früheren Musikschulleiter, das ist jedoch Geschichte.
Ralf Kempf
Fraktionsvorsitzender
Wählergemeinschaft Viernheim (WGV)