Viernheim braucht eine Baumschutzsatzung!

Unter der Überschrift „Freiheit statt Verbote“ fordert Klaus Niebler in einem Leserbrief die Verwaltung dazu auf, für Viernheim keine eigene Baumschutzsatzung zu erlassen, da es dafür ja bereits eine hessische Baumschutzverordnung gäbe, die alles Nötige dazu regelt. Tatsächlich aber gibt es keine für alle hessische Kommunen gültige Satzung oder Verordnung zum generellen Schutz ihrer großen und alten Bäume.
Nein, Viernheim braucht eine solche Satzung, wie beispielsweise die schlimme Fällung der 30 Platanen auf dem Gelände des RNZ im Herbst letzen Jahres gezeigt hat. Aber auch aus Gründen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit ist dies notwendig: Derzeit besteht in Viernheim die kuriose Situation, dass die Bäume nur dann geschützt sind, wenn sie sich in einem Gebiet der Stadt befinden, für das es einen gültigen Bebauungsplan gibt. Für die vielen und großen Flächen ohne Bebauungsplan gilt dies dagegen nicht und jeder Grundstücksbesitzer oder Erbe kann hier nach Gutdünken verfahren und die Bäume fällen.
Der Umwelt und des innerstädtischen Klimas zu Liebe brauchen wir einen verbesserten Schutz unserer alten Bäume, der nicht zuletzt uns allen zu Gute kommen wird.

BUND OV Viernheim
Dr. Peter Dresen