Kreis soll Optionen für eine Ausweitung des Schülerbeförderungstickets aufzeigen
Bergstraße (M.Ringhof) – In einer gemeinsamen Fraktionsvorstandssitzung haben sich die beiden Kreistagsfraktionen von CDU und von Bündnis 90/Die Grünen auch über die Schülerbeförderung im Kreis Bergstraße ausgetauscht.
Dazu erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden Torsten Volkert und Eric Tjarks:
„Der Kreis ist als Schulträger für die Schülerbeförderung zuständig. Dies ist eine im Schulgesetz definierte gesetzliche Aufgabe. Zuständig ist der Kreis für die Beförderung der Schüler in Grund- und Mittelstufe – also schulpflichtige Kinder – die mehr als 2 km, sofern sie in der Grundschule sind bzw. 3 km Schulweg zur nächstgelegenen Schule ihrer Schulform haben“.
Volkert und Tjarks informierten hierzu weiter: „Zum Schuljahr 2023/24 hat der Kreis Bergstraße für die anspruchsberechtigten Kinder von den bestehenden Tickets auf das `Deutschlandticket` umgestellt. Dies bringt den Nutzern den Vorteil, dass nun der ÖPNV in ganz Deutschland genutzt werden kann. Dies ist eine sehr sinnvolle und für alle nutzbringende Ausweitung, daneben spart der Kreis damit auch Geld.“
Dadurch, dass die Schüler mit Anspruch auf ein Ticket aber nicht nur (so wie früher) den Schulbus nutzen könnten oder ein Netzticket haben, sondern deutschlandweit fahren können, erscheint nach Ansicht der beiden Fraktionsvorsitzenden die gesetzliche Differenzierung nach km (2 bzw. 3) aber für nicht mehr zeitgemäß: „Wieso finanziert der Staat einem Schüler `deutschlandweite Mobilität´, dem anderen aber nicht?
Deshalb habe man nun einen Prüfantrag für die nächste Kreistagssitzung gestellt, mit dem der Kreisausschuss gebeten wird, mögliche Optionen für eine Weiterentwicklung des Angebots des Schülerverkehrs aufzuzeigen.
Der Kreis hatte bisher die Aufgabe des Schülerverkehrs über das Verteilen des MEXX-Tickets und später dann MEXX- oder Hessenticket erfüllt. Dabei konnten die Eltern zwischen den beiden Varianten wählen. Dies war – aus Sicht der beiden Fraktionschefs – schon ein gewaltiger Fortschritt gegenüber dem klassischen Schulbusverfahren, das den Schülerinnen und Schülern lediglich das Fahren zwischen dem Wohnort und der Schule ermöglichte. Mit der damaligen Ausweitung konnte der ÖPNV im Gebiet des VRN beziehungsweise in ganz Hessen genutzt werden. Ein Verfahren, welches zumindest dort, wo es ein gut ausgebautes ÖPNV-Netz gibt, inzwischen zum Standard geworden sei.
Volkert und Tjarks abschließend: „Mit der Ausweitung auf die Nutzung in ganz Deutschland machen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zur stärkeren Nutzung des ÖPNV! Mit dem Deutschland-Ticket kann man nicht nur im Gebiet unseres VRN fahren, sondern alle U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse in Deutschland benutzen. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress und InterRegioExpress).
Prüfantrag:
Der Kreistag Bergstraße möge beschließen:
„Der Kreisausschuss wird vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets beauftragt zu prüfen, ob und welche geeigneten Optionen es zur Ausweitung des Schülertickets über den bisherigen Kreis der Berechtigten gibt.“
Begründung:
Das hessische Schulgesetz sieht einen Anspruch auf ein „Schülerticket“ für die Schülerinnen und Schüler vor, welche einen Schulweg von mehr als 2 km (Grundschule) bzw. 3 km (Mittelstufe) zur nächstgelegenen Schule der besuchten Schulform haben. Mit der Entwicklung des „Schülertickets“ für die reine Schulwegeverbindung zum Mobilitätsnetzticket (MAXX- und Hessenticket) und nun zum Deutschlandticket ist dies zunehmend fraglich. Insoweit sind aus Sicht von CDU und Grünen geeignete Optionen zur Ausweitung dieses Angebots zu prüfen.