Kreis Bergstraße: Zuständigkeitswechsel bei der Beantragung „existenzsichernder Leistungen“
Kreis Bergstraße (kb) – Ab 2020 tritt eine weitere Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Infolgedessen ändern sich auch manche Zuständigkeiten zwischen den Städten und Landkreisen als örtliche Träger sowie dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) als überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe.
So müssen Anspruchsberechtigte die sogenannten existenzsichernden Leistungen ab dem 1. Januar 2020 beim Kreis Bergstraße beantragen. Damit sich Betroffene hierüber informieren können, bietet das Sozialamt des Kreises Bergstraße vor Ort in den Einrichtungen Beratungstermine an.
Kreisbeigeordneter und Sozialamtsdezernent Karsten Krug freut sich, dass die Beratung vor Ort so unkompliziert möglich ist: „Es ist gut, dass an der Bergstraße die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Trägern und dem Kreissozialamt gut klappt. So kann den Betroffenen die Beratung direkt vor Ort angeboten werden“.
Ein erster Termin konnte bereits am Dienstag, dem 27.08.2019 in den Räumen der Behindertenhilfe Bergstraße in Lorsch durchgeführt werden. Weitere Termine sind bereits geplant und werden unter anderen in Fürth und Bensheim stattfinden.