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Viernheim (Stadt Viernheim) – Da die Infektions-Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 gelegen haben, greifen ab dem 15.1.2022 zusätzliche sogenannte „Hotspot-Regelungen“.

Das bedeutet für die Viernheimer Bevölkerung:

 

  • Maskenpflicht in der Fußgängerzone (Innenstadt) und im Rhein-Neckar-Zentrum

 

  • Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2G-plus, draußen 2G.

 

Die oben aufgeführten Regelungen treten erst wieder außer Kraft, wenn der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

 

Bürgermeister Baaß macht in diesem Zusammenhang nochmals auf das umfassende Impfangebot im Bürgerhaus der Stadt Viernheim und bei vielen niedergelassenen Ärzten aufmerksam: „Für die kommende Woche stehen noch Biontech- und Moderna-Termine zur Verfügung, teilweise ist auch sehr kurzfristig ein Impfen möglich. Um der Lage dauerhaft Herr zu werden, muss es gelingen, die Impfquote weiter zu erhöhen!“ Eine Terminvereinbarung ist u.a. über www.viernheim.de oder www.kreis-bergstrasse.de möglich.

 

Die Abkürzung 2G bedeutet: Geimpft oder genesen. Hinzu kommen Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft. 2G-plus bedeutet: Geimpft, genesen und tagesaktuell getestet. Menschen mit (dritter) Auffrischungsimpfung benötigen keinen Test.