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Heidelberg / Mannheim / Rhein-Neckar-Kreis (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaften Heidelberg und Mannheim sowie des Polizeipräsidiums Mannheim:

In den frühen Morgenstunden des Mittwochs, 26.01.2022, durchsuchten die Ermittlerinnen und Ermittler der Ermittlungsgruppe „Zertifikat“ der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg insgesamt zehn Objekte in den Städten Heidelberg und Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis sowie ein weiteres Objekt in Rheinland-Pfalz. Es wurden Durchsuchungsbeschlüsse gegen zehn Tatverdächtige im Alter von 20 bis 55 Jahren vollstreckt. Die Durchsuchungsbeschlüsse waren zuvor durch die Staatsanwaltschaften Heidelberg und Mannheim bei den jeweils zuständigen Amtsgerichten beantragt und von dort erlassen worden.

Die Tatverdächtigen sollen teilweise in hiesigen Apotheken ver- oder gefälschte Impfpässe/Impfnachweise vorgelegt haben, um so ein (digitales) Impfzertifikat zu erlangen. Durch Mitarbeitende der betroffenen Apotheken wurde im Nachgang die Polizei informiert, woraufhin Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Teilweise fielen die gefälschten Impfpässe/Impfnachweise auch durch Kontrollen auf. Zur beweissicheren Durchführung der Verfahren sollten durch die angeordneten Durchsuchungen die falschen Impfpässe/Impfnachweise bei den Tatverdächtigen aufgefunden werden.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden bei den Tatverdächtigen gefälschte Impfausweise, Blankozertifikate für Schnelltests und gefälschte Blankoimpfausweise sowie Handys beschlagnahmt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Heidelberg und Mannheim sowie der Ermittlungsgruppe „Zertifikat“ in diesem Zusammenhang dauern weiter an.

Die Ermittlerinnen und Ermittler der Ermittlungsgruppe„Zertifikat“ bearbeiten aktuell über 200 Ermittlungsverfahren für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim. Das Gros der Ermittlungsverfahren richtet sich gegen Einzelpersonen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Auch hier werden in Abstimmung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften weitere strafprozessuale Maßnahmen geprüft, bei den zuständigen Amtsgerichten beantragt und nach Erlass konsequent umgesetzt.