Förderung der Dorfentwicklung Hessen
Anerkennungsverfahren zur Neuaufnahme der Förderschwerpunkte – Landrat ruft Kommunen zur Bewerbung auf
Kreis Bergstraße (kb) – „Unsere Dörfer als attraktiver Lebensraum für alle Generationen sollen gestärkt werden“, betont Landrat Engelhardt. Um ländliche Gemeinden dabei zu unterstützen, eine zukunftsfähige Dorfstruktur aufzubauen, unterstützt das Förderprogramm „Dorfentwicklung“ des Landes Hessen bereits seit über 40 Jahren ländliche Gemeinden. Im Gebiet des Kreis Bergstraße können alle Kommunen „östlich der Bundestraße 3“ einen Antrag zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm stellen und sich für 2023 bewerben. Mit dem Förderprogramm haben insbesondere kleine Kommunen im ländlichen Raum die Chance, zusätzliche Fördergelder zu bekommen. Diese ermöglichen es, den besonderen Charakter der Orte zu bewahren und sie gleichzeitig an moderne Anforderungen anzupassen.
Das Bewerbungsverfahren für die neue EU-Förderperiode ab 2023 wurde vereinfacht. Die Mindestanforderungen an das kommunale Entwicklungskonzept als Fördergrundlage wurden deutlich reduziert und lösen das bisherige „IKEK“ (integriertes kommunales Entwicklungskonzept“) ab. Das neue Konzept wird im Vorfeld des Dorfentwicklungsprozesses erstellt und als Teil der Bewerbung eingereicht. Mit der Anerkennung erfolgt der direkte Start in die Förderphase. Mit der Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes können die Kommunen ein Fachbüro beauftragen und erhalten dafür eine Förderung im Rahmen der Dorfmoderation. Anträge hierfür können ab sofort beim Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung gestellt werden. Abgabefrist für die Bewerbungen ist der 1. April 2023. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für September 2023 geplant.
„Im Jahr 2023 können im Landkreis Bergstraße sogar zwei neue Förderschwerpunkte anerkannt werden“, so Landrat Engelhardt. Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich jährlich nach der gewünschten Anzahl von Förderschwerpunkten und den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren stehen für Hessen jährlich durchschnittlich rund 32 Millionen Euro an Fördermitteln von EU, Bund und Land zur Verfügung.
Aktuell fördert das Land Hessen im Rahmen der Dorfentwicklung 99 Kommunen mit insgesamt 843 Ortsteilen. In der aktuellen, verlängerten, EU-Förderperiode (2014 bis 2022) wurden mit insgesamt 255 Millionen Euro 2.200 kommunale und beinahe 6.700 private Vorhaben gefördert.
Die Dorfentwicklung bietet sowohl den Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung, Umnutzung und Neubauten von Gebäuden in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben, wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen, wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.
Der Landrat hat die Städte und Gemeinde, die in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ liegen in einem Anschreiben über den Start der Bewerbungsphase des Dorfentwicklungsprogramms informiert.
Interessierte Städte und Gemeinden können sich an den Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung des Kreises Bergstraße wenden. Hier erhalten Sie bei Ernst Seeger unter 06252 – 15 5029 weitergehende Informationen zum Bewerbungsverfahren.