Kreis Bergstraße (kb)- Ein gekauftes Auto online ohne Wartezeit und ohne Behördengang neu zulassen und anschließend sofort losfahren? Mit i-Kfz, der internetbasierten Fahrzeugzulassung, ist das bei der Zulassungsbehörde der Bergsträßer Kreisverwaltung jederzeit möglich. Und nicht nur das: Auch Anträge auf Wieder- oder Tageszulassung, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel, Abmeldung, Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen sowie die Mitteilung eines Wohnsitzwechsels innerhalb des Kreises Bergstraße können bequem über das Internet von zuhause aus oder von jedem anderen Ort rund um die Uhr gestellt werden.

 

„Es ist mir wichtig, dass möglichst viele Behördenvorgänge auch einfach und bequem von zuhause online erledigt werden können. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck an der Digitalisierung der Kreisverwaltung, denn es werden jeden Monat neue Prozesse digital möglich gemacht. Auch die Zulassung des eigenen Fahrzeugs funktioniert mittlerweile zuverlässig mit ein paar Mausklicks. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot auch nutzen würden“, sagt Landrat Christian Engelhardt. Der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf, zuständiger Dezernent für die Zulassungsbehörde, hebt hervor: „Für viele Bürgerinnen und Bürger bietet i-Kfz die Möglichkeit, sich viel Zeit und Aufwand zu ersparen. Das i-Kfz-Verfahren ist seit September 2023 voll automatisiert und für die Bürgerinnen und Bürger noch weiter vereinfacht worden.“ Das Online-Portal für KFZ-Angelegenheiten ist über die Homepage des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/verkehr-und-strasse/fahrzeugzulassungen/ erreichbar. Dort können die entsprechenden Anträge über das i-Kfz-STVA-Portal gestellt werden.

 

i-Kfz als digitale Fahrzeugzulassung hat ihre Anfänge bereits im Jahr 2015 und wurde seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Inzwischen können auch juristische Personen wie etwa Autohäuser oder Flottenbetreiber i-Kfz nutzen.

 

Privatpersonen benötigen für die Nutzung von i-Kfz einen neuen Personalausweis (nPA). Diese Funktion gibt es bei allen nach Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen standardmäßig. Alternativ ist auch eine eID-Karte oder ein Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit Online-Funktion möglich. Benötigt wird zudem ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit NFC. Alternativ kann die Authentifizierung aber auch über ein Bund ID-Konto mit Elster-Zertifikat oder eID-eAT-Authentifizierung erfolgen.

 

Sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, können Bürgerinnen und Bürger direkt nach der digitalen Zulassung losfahren und müssen nicht mehr darauf warten, bis ihnen die Fahrzeugdokumente und Kennzeichenplaketten per Post zugestellt werden. Zehn Tage darf das online zugelassene Fahrzeug mit Kennzeichenschildern ohne Siegel- und Hauptuntersuchungsplakette  im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Als Nachweis der vorläufigen Fahrzeugzulassung reicht der digital zum Ausdruck bereitgestellte vorläufige Zulassungsbescheid in Papierform aus.

 

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Alle weiteren Informationen erfahren Bürgerinnen und Bürger im folgenden FAQ:

Wo kann ich Anträge online stellen?

Auf der Homepage des Kreises Bergstraße finden Sie das sogenannte I-KFZ STVA PORTAL, wo Sie die erforderlichen Antragsdaten eingeben können. Dort finden Sie auch das Erklär-Video INTERNETBASIERTE FAHRZEUGZULASSUNG -so funktioniert i-Kfz-, welches Sie sich unbedingt vorab anschauen sollten.

Sicherheitscodes – Was muss ich beachten?

Bitte vergewissern Sie sich vor Beginn Ihrer Eingaben, dass sich auf Ihren Fahrzeugdokumenten und den Kennzeichenschildern die unten abgebildeten Sicherheitsaufkleber befinden. Nur dann können Sie Anträge online stellen. Die auf den Zulassungsbescheinigungen und den Kennzeichenschildern vorhandenen Sicherheitscodes dürfen Sie erst dann freilegen, wenn Sie das Verfahren dazu auffordert.

Um den Code einer Siegelplakette oder einer Zulassungsbescheinigung Teil I und II sichtbar zu machen, müssen Sie die obere Schicht der Siegelplakette bzw. des jeweiligen Aufklebers abziehen. Darunter befindet sich der Sicherheitscode, den Sie für die Online-Antragstellung benötigen.

Kann ich ein Fahrzeug für eine andere Person online anmelden?

Nur die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs kann auch für eine andere Person erledigt werden. Alle anderen Vorgänge können nicht für eine andere Person erledigt werden (Ausnahme Großkundenschnittstelle).

Vollständige Datenerfassung

Alle Eingaben müssen Sie vollständig erfassen und den Zulassungs- bzw. Abmeldevorgang oder die Adressänderung bis zum Ende führen und abschließen. Sollte das Verfahren den Vorgang abbrechen bzw. lässt es keine weiteren Eingaben zu, müssen Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Zulassungsbehörde wenden. Dafür müssen Sie hier einen Termin vorab buchen. Bei Fragen können Sie sich jederzeit unter kfz.zulassung@kreis-bergstrasse.de an die Zulassungsbehörde wenden. Eine telefonische Hilfestellung durch die Zulassungsbehörde bei der Online-Antragstellung ist nicht möglich.

Gebühren und Bearbeitung durch die Zulassungsbehörde

Der Kreis Bergstraße berechnet Ihnen für die abschließende Bearbeitung Ihres Online-Antrages ausschließlich die vom Gesetzgeber festgelegten Gebühren, die Sie im Anschluss der Dateneingabe online zahlen. Falls Sie Ihren Antrag über einen Drittanbieter im Internet stellen, berechnet dieser Ihnen zusätzlich Servicegebühren. Sie müssen dabei die gleichen Daten erfassen wie bei der Online-Antragstellung über die Homepage des Kreises Bergstraße.

Nach Absendung Ihres Onlineantrages wird dieser von der Zulassungsbehörde am darauffolgenden Arbeitstag bearbeitet. Dabei werden die erfassten Daten geprüft und die erforderlichen Fahrzeugdokumente ausgestellt sowie die Kennzeichenplaketten dem Fahrzeug zugeteilt. Die Bearbeitungsdauer Ihres Onlineantrages durch die Zulassungsbehörde ist sowohl bei der direkten Eingabe über das StVA-Portal des Kreises Bergstraße als auch über einen Servicedienstleister gleich.

Die Unterlagen (je nach Vorgang: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Siegel- und Hauptuntersuchungsplaketten) werden Ihnen innerhalb von sechs Tagen nach Eingang Ihres Online-Antrages bei der Zulassungsbehörde auf dem Postweg per Einschreiben-Einwurf zugesandt. Auf die tatsächliche Postlaufzeit hat die Zulassungsbehörde keinen Einfluss.

Unterlagen, die Sie benötigen

 

UNTERLAGENNEU-ZULASSUNGTAGES-

ZULASSUNG

WIEDER-ZULASSUNGUMSCHREIBUNGAUSSER-BETRIEBSETZUNGADRESS-ÄNDERUNG
PRIVATPERSONEN

·        Neuer Personalausweis (nPA) oder

·        eID-Karte oder

·        Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

mit Onlinefunktion

Benötigt wird

·        Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder

·        Kartenlesegerät oder

·        Handy mit NFC

Alternative Authentifizierung

·        Bund ID-Konto mit Elster Zertifikat

·        eID/eAT-Authentifizierung

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JURISTISCHE PERSONEN

Unternehmenskonto Bund mit Elster-Zertifikat

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E-PAYMENT

·        Kreditkarte

·        Giropay (bis 31.12.2024)

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ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscodeüüüüüü
ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL II (Fahrzeugbrief) mit SicherheitscodeüüNur bei Halter-oder Kenn-zeichenwechselNur bei Halter-oder Kenn-zeichenwechselûNur bei Fahrzeugver-schrottung
eVB (elektr. Versicherungsbestätigung)üüüüûû
·       GÜLTIGE HAUPTUNTERSUCHUNG

·        ggf. SICHERHEITSPRÜFUNG

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IBAN (Lastschriftmandat für Kfz-Steuer)üüüüûû
KENNZEICHENSCHILD/ER mit Sicherheitscode auf SiegelplaketteûûûNur bei Kennzeichen-wechselüû
KENNZEICHENSCHILDER zur Teilnahme am Straßenverkehrüüüüûû
DRUCKER für vorl. Zulassungsnachweisüüüüûû