Anlass: Wolfsübergriff auf Rinderkalb im Odenwaldkreis – Antragsberechtigung für bestimmte Kommunen im Kreis Bergstraße

Kreis Bergstraße (kb) Am 31. Mai 2023 kam es in Mossautal, Odenwaldkreis, mit „hinreichender Sicherheit“ zu einem Wolfsübergriff auf ein Rinderkalb. Dies hat das „Wolfszentrum Hessen“ beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie vor Kurzem bestätigt. Aus diesem Anlass möchte die Abteilung „Ländlicher Raum“ der Bergsträßer Kreisverwaltung erneut auf den hessischen Weidetierschutz sowie die finanziellen Fördermöglichkeiten hinweisen.

 

Am 1. April 2023 ist ganz Hessen zum Wolfspräventionsgebiet erklärt worden. Antragsberechtigte Nutztierhalter und Nutztierhalterinnen von Schafen, Ziegen und Damwild haben damit unter anderem die Möglichkeit, finanzielle Förderung für einen erweiterten Herdenschutz und intensivere Präventionsmaßnahmen vor Wolfsrissen zu erhalten.

 

Aufgrund des Wolfsübergriffs in Mossautal sind nun auch Rinder haltende Personen beziehungsweise Betriebe mit steuerlichem Sitz im Kreis Bergstraße in folgenden Kommunen antragsberechtigt: Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Heppenheim, Hirschhorn, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach. Die aktuellen Gebietskulissen finden Sie auch auf der Homepage des Hessische Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de/wolf (unter dem Menüpunkt „Herdenschutz und Förderung“).

 

Der erweiterte Herdenschutz bedeutet, dass Investitionen für Erwerb, Installation und Unterhaltung wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände wie Stromgeräte, die Errichtung von Untergrabschutz sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden in Höhe von 80 Prozent und maximal 30.000 Euro pro Jahr gefördert werden können.

 

Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der einzelnen Landkreise. Bei der Kreisverwaltung Bergstraße ist dies der Fachbereich „Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst“ bei der Abteilung „Ländlicher Raum“ (E-Mail: Landwirtschaft-landschaftspflege-forst@kreis-bergstrasse.de).

 

Über weitere Leistungen des Fachbereichs informiert die kreiseigene Homepage: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/umwelt-abfall-energie/landwirtschaft/landwirtschaft-landschaftspflege-und-forst/

 

Wichtige Informationen und Links zum Thema Wölfe in Hessen stellt der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in seinem Flyer „Weidetierschutz in Hessen“ bereit unter: https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/

 

Die Weidetierschutzrichtlinie des Landes Hessen ist hier nachzulesen:

https://www.wibank.de/wibank/weidetierschutz