Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung: Hofmannstraße wird Fahrradstraße – Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen abgeschlossen
Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Hofmannstraße in Viernheim ist dafür bekannt, dass sie hauptsächlich in den frühen Morgenstunden und am Nachmittag sehr stark von Schülerinnen und Schülern mit dem Fahrrad genutzt wird, da sie als wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und der Albertus-Magnus-Schule sowie der Alexander-von-Humboldt-Schule dient. Um dem Schülerradverkehr, aber auch allen anderen Radfahrenden auf dieser Strecke mehr Sicherheit zu bieten und sie gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr zu bevorrechtigen, wurde die Hofmannstraße durch entsprechende Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) nun zur Fahrradstraße umgewidmet.
Die Maßnahme ging als Vorschlag aus dem im letzten Jahr beschlossenen städtischen Radverkehrskonzept hervor, das zum Ziel hat, zukünftig dem Radverkehr gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr mehr Gewicht zu verleihen und so den innerstädtischen Radverkehr zu stärken. Die Stadt Viernheim hatte den Vorschlag geprüft und die Umsetzung in die Wege geleitet.
Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen
Wie zuvor auch, ist die Einfahrt in die Hofmannstraße von der Wasserstraße aus und am anderen Ende von der August-Bebel-Straße aus nur für den Radverkehr gestattet. Dies ist weiterhin durch das Schild „Verbot der Einfahrt“ in Kombination mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ geregelt. Aus den übrigen Straßen, die in die Hofmannstraße einmünden, ist die Einfahrt und das Entlangfahren der Fahrradstraße nur Anliegern gestattet. Ein Queren der Fahrradstraße (zum Beispiel beim Fahren entlang der Blauehutstraße) ist jedoch allen Kraftfahrzeugen gestattet.
Der Radverkehr hat an sämtlichen Einmündungen und Kreuzungen innerhalb der Hofmannstraße Vorfahrt. Dies ist ebenfalls wie zuvor auch durch entsprechende Beschilderung geregelt. Darüber hinaus wurden nun alle Kreuzungsbereiche durch entsprechende Markierungen und Fahrradpiktogramme kenntlich gemacht. Die Markierungen wurden durch die beauftragte Fachfirma Vobema GmbH aus Undenheim durchgeführt. Die notwendige StVO-Beschilderung wurde durch den städtischen Betriebshof aufgestellt.
Durch die entsprechende Beschilderung „Fahrradstraße“ ist es dem Radverkehr nun erlaubt – im Gegensatz zu vorher – offiziell nebeneinander zu fahren. Die maximal zulässige Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 Kilometer pro Stunde (km/h), wobei der in der Hofmannstraße zugelassene Anlieger-Kraftfahrzeugverkehr, wenn nötig, die Geschwindigkeit weiter verringern muss.
Nichtsdestotrotz haben die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung für Alle Verkehrsteilnehmende, wie überall im Straßenverkehr, weiterhin Bestand. Nämlich zum einen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Und zum anderen, dass sich Alle, die am Verkehr teilnehmen, sich so zu verhalten haben, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Radverkehrskonzept der Stadt Viernheim
Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist ein weiterer Baustein der Radverkehrsförderung der Stadt Viernheim. Mit der Hofmannstraße gibt es nun insgesamt zwei Fahrradstraßen in Viernheim. Die bisher einzige Fahrradstraße Viernheims besteht seit mehr als 25 Jahren und verläuft von Süden kommend ab der Mannheimer Straße über die Jahnstraße, Annastraße, Goethestraße sowie Kriemhildstraße bis hin zur Wormser-/ Nibelungenstraße. Das damalige Ziel war es, eine von Hauptverkehrsstraßen abgesetzte durchgängige Radverkehrsverbindung zwischen dem Rhein-Neckar-Zentrum und der Nord-Weststadt zu schaffen.