Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung: Afrikanische Schweinepest – Viernheim in Sperrzone II aufgenommen – Wichtige Hinweise für die Bürgerinnen und Bürger
Viernheim (Stadt Viernheim) – Wegen eines in Einhausen tot aufgefundenen Wildschweines hat der Kreis Bergstraße am 30.7.2024 eine neue 6. Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen und die Karte der Sperrzone II ausgeweitet, in der neben weiteren angrenzenden Kommunen nun auch Viernheim aufgenommen wurde.
Das Ordnungsamt weist daher alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Radfahren, Reiten sowie Fußgängerverkehr in Viernheimer Waldgebieten ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet ist. Für Hunde besteht in Waldgebieten sowie in der Feldgemarkung eine Leinenpflicht.
Beim Auffinden von Wildschweinkadavern bittet der Kreis Bergstraße um umgehende Information an das zuständige Veterinäramt telefonisch unter 06252 15-5977 oder per E-Mail unter vetamt@kreis-bergstrasse.de.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de zu finden.