Kreis Bergstraße (kb) –  Eine der ersten einschneidenden Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus war die Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen durch das Land Hessen. Für viele Eltern stellt sich nun auch die Frage, wie in diesem Fall künftig die Abwicklung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege geregelt werden soll. Aktuell wird nur die Notbetreuung von Eltern aus systemrelevanten Berufen gewährleistet. Es ist jedoch unfraglich, dass die Eltern nach dieser Krise ihre Kinder wieder zur Tagesmutter bzw. zum Tagesvater in Betreuung geben möchten.

Die Beteiligten streben für die aktuelle Situation eine interessensgerechte Lösung an. Hierzu erklärt die Kreisverwaltung folgende, zwischen Landrat, der Ersten Kreisbeigeordneten, dem Hauptamtlichen Beigeordneten und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, abgestimmte Vorgehensweise:

In den kommunalen Kindertagesstätten wird der Elternbeitrag aktuell nicht abgebucht. Dort, wo die Eltern per Überweisung / Dauerauftrag zahlen, können Sie den Beitrag aktuell weiterzahlen oder auch aussetzen. Insbesondere bei den Tageseltern / Kindertagespflegepersonen im Landkreis wird das Weiterzahlen des Beitrags empfohlen. Auch wenn ein großer Anteil der Finanzierung der Kindertagespflege über den Kreis bzw. das Land erfolgt, stellen die Elternbeiträge einen nicht unerheblichen Teil der Finanzierung der Tageseltern sicher.

Bei den anderen Trägern und privaten Trägern kann jeweils eine andere Regelung gelten, da Städte-, Gemeinden- und Landkreis nicht für Dritte entscheiden können.

Derzeit wird eine landeseinheitliche Regelung für den Umgang mit Gebühren der Kinderbetreuung gesucht. Ein Gebührenverzicht ist nicht einfach. Zudem muss der Gebührenverzicht im Kreistag / Stadt- und Gemeindeparlament beschlossen werden, die Entscheidung des Bürgermeisters oder des Landrats sei da nicht ausreichend.

Sollte es durch eine Entscheidung der kommunalen Gremien beziehungsweise einer Regelung durch die hessische Landesregierung zu einem teilweisen oder völligen Verzicht auf Elternbeiträge kommen, dann werden die Eltern, welche ihre Beiträge weitergezahlt hatten, die zu viel gezahlten Beiträge selbstverständlich zurückerhalten.

Die Kreisverwaltung bittet daher betroffene Eltern in dieser Frage noch um Geduld. Der Kreis steht insbesondere über den kommunalen Spitzenverband, den Hessischen Landkreistag, im Austausch mit der hessischen Landesregierung und streben eine hessenweit einheitliche Regelung an. Sobald eine Regelung getroffen wird, werden die Eltern und die Öffentlichkeit hierüber schnellstmöglich informiert werden.