Kreis Bergstraße: Führerscheinumtausch erforderlich
Bundesrat beschließt differenzierten Stufenplan – Behörde empfiehlt rechtzeitige Beantragung
Kreis Bergstraße (kb). Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 umgetauscht werden. Daher hat der Bundesrat einen vorzeitigen nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum gestaffelten Umtausch beschlossen. Die vorgezogenen Umtauschfristen sollen den Behörden dabei helfen, die ungeheure Dokumentenmasse zu bewältigen und die Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger möglichst kurz zu halten.
Insgesamt 43 Millionen Führerscheininhaber sind bundesweit von dem vorzeitigen Umtauschprozess betroffen – auch viele Bürgerinnen und Bürger im Kreis Bergstraße werden dadurch in den nächsten Jahren ihren bisherigen Führerschein in einen neuen Kartenführerschein umtauschen müssen, der dann nur noch maximal 15 Jahre gültig ist. Die Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument; die jeweilige Fahrerlaubnis an sich gilt weiterhin unbefristet. Beim Umtausch erfolgt also keine neue Prüfung.
Damit man seinen neuen Führerschein fristgerecht bei sich führen kann, sollte man sich rechtzeitig um einen Termin bei der hiesigen Verkehrsbehörde kümmern, empfiehlt die Führerscheinstelle. Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, können die Bürgerinnen und Bürger für ihren Besuch vorab online einen Termin buchen (unter www.kreis-bergstrasse.de). Wer keinen Termin online buchen möchte, kann auch einfach während der Öffnungszeiten seinen Antrag stellen. Um sich einen weiteren Behördengang zu ersparen, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich ihren neuen Führerschein nach Hause oder in die jeweilige Heimatgemeinde schicken zu lassen – sofern das Bürgerbüro vor Ort diesen Service anbietet.
Der Stufenplan für den Umtausch aller Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sieht wie folgt aus.
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 – 1998 | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr: | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |