Bensheim (Abgeordnetenbüro Birgit Heitland) – Die Bergsträßer Landtagsabgeordnete Birgit Heitland freut sich sehr darüber, dass das Land Hessen den Neubau der Eisenbahnüberführung in der Gartenstraße in Bensheim mit 957.000 Euro unterstützt. Damit leistet das Land einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Verkehrsinfrastruktur und entlastet die Stadt bei einer großen Investition.

„Ich freue mich sehr, dass das Land Hessen hier aktiv wird und die Stadt Bensheim bei diesem wichtigen Infrastrukturprojekt unterstützt. Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung ist dringend notwendig, denn das alte Bauwerk war in einem schlechten baulichen Zustand und entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen. Mit der Förderung setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und bessere Verkehrsbedingungen vor Ort“, erklärt Birgit Heitland.

Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 14,6 Millionen Euro. Die Stadt Bensheim und die Deutsche Bahn teilen sich diese Kosten, wobei der städtische Anteil bei rund 6,6 Millionen Euro liegt. Die Landesförderung ist daher eine wichtige Unterstützung für die Stadt und trägt dazu bei, die finanzielle Belastung dieses umfangreichen Bauvorhabens abzufedern.

Mit dem Neubau wird die Verkehrssituation in der Gartenstraße deutlich verbessert. Künftig soll eine gemeinsame Unterführung für alle Verkehrsteilnehmer zur Verfügung stehen. Vorgesehen sind eine sechs Meter breite, zweispurige Fahrbahn sowie beidseitige Geh- und Radwege. Davon profitieren Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen.

„Eine leistungsfähige und sichere Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden. Gerade bei solchen großen Bauprojekten ist es wichtig, dass Land und Kommunen an einem Strang ziehen. Die Förderung zeigt, dass das Land Hessen die Kommunen bei wichtigen Zukunftsinvestitionen nicht allein lässt“, betont Heitland.

Die Bauarbeiten haben im Januar 2026 begonnen und sollen voraussichtlich Ende 2027 abgeschlossen werden. Die Förderung erfolgt nach dem Hessischen Mobilitätsfördergesetz.