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Bensheim (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Am Montag (13.07.26) stoppten Verkehrspolizisten des Polizeipräsidiums Südhessen auf der A 5 einen mit gebrauchten Fahrzeugen beladenen Lastwagen samt Anhänger. Bei der Überprüfung der Frachtdokumente fiel schnell auf, dass das Transportunternehmen anstatt einer Beförderung im Binnenverkehr (Kabotage) in drei Tagen unzulässiger Weise bereits die siebte Binnenbeförderung geladen hatte. Die Weiterfahrt mit der Ladung wurde daraufhin von der Polizei an Ort und Stelle untersagt.

Wegen dem vorsätzlichen Verstoß gegen die Kabotageverordnung musste der Transportunternehmer eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 2600 Euro hinterlegen.