Leserbrief von Klaus Niebler
Neue Friedhofsgebührenordnung ab dem 01.01.2026, Bei alten Grabstätten möchte die Stadt doppelt abkassieren
Seit die neue Friedhofsgebührenordnung in Kraft getreten ist, verschickt die Stadt Rechnungen für das Abräumen einer Grabstätte.
Die Kosten belaufen sich, in dem Fall der mir bekannt ist auf, 550€.
Alle Bürger die vor dem 1.1.2026 ihre Grabstätte (Einzelgrab, Elterngrab, Familiengrab oder Urnengrab) für 25 oder für 35 Jahren angekauft haben, haben mit dem Ankauf das Abräumen der Grabstätte, laut Friedhofsgebührenordnung vor dem 01.01.2026, mitbezahlt.
Jetzt stellt die Stadt bzw. das Friedhofsamt den Bürgern dessen Grabstätte nach dem 01.01.2026 abgeräumt worden ist, die Kosten für das Abräumen der Grabstätte wiederum in Rechnung.
Mir ist unerklärlich, warum die Friedhofsgebührenordnung die ab dem 01.01.2026 gilt, nicht nur für die Bürger gilt, die nach dem 01.01.2026 eine Grabstätte erwerben.
Im nach hinein die Gebühren erhöhen zu wollen ist meines Erachtens unerlaubt.
Die Gültigkeit eines Vertrages bleibt bestehen, obwohl eine neue Gebührenordnung beschlossen wurde.
Wäre das so möglich, dass die Stadt im nach hinein erhöhen könnte, wären alle Bürger aufgefordert die eine Grabstätte vor dem 01.01.2026 erworben haben, die erhöhten Kosten, nach der Feststellung der verbleibenden Ruhefrist, nachzuzahlen.
Jetzt, ein Gedanke der mir so durch den Kopf geht:
Die Grabstätte meiner Familie wurde dreimal für 35 Jahre angekauft. In dem Fall hat meine Familie schon dreimal das Abräumen der Grabstätte (alte Friedhofsgebührenordnung) bezahlt, obwohl die Grabstätte nie abgeräumt wurde.
Würde ich jetzt nach der neuen Gebührenordnung behandelt werden, müsste ich die Kosten der Abräumung bezahlen, obwohl die im laufe der Zeit schon dreimal bezahlt wurden.
Betriebskommissionsmitglieder Stadtbetrieb und Stadtverordnetenversammlung nehmt diesen Gedanken noch einmal auf und macht aus der Friedhofsgebührenordnung eine rechtssichere Gebührenordnung!
Bürger zweimal zur Kasse zu bitten bzw. Bürger zweimal zu einer Zahlung zu verpflichten ist unseriös!
Vertreter der Bürger seid auf der Seite der Bürger die euch ihr Vertrauen entgegengebracht haben!
Klaus Niebler
Ehrenstadtverordneter



