Zusätzlicher Service: Auch über die ViernheimApp kann ganz einfach und bequem der Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Am 15. März 2026 finden in Hessen die Kommunalwahlen 2026 statt. In Viernheim werden an diesem Tag die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Zudem stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union über die Zusammensetzung des Kreistages Bergstraße ab. Die Vorbereitungen laufen bei der Stadtverwaltung auf Hochtouren. Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt nun die heiße Phase. Diese werden derzeit überall per Post an alle hessischen Wahlberechtigten zugestellt. Die Benachrichtigung informiert unter anderem über das zuständige Wahllokal und enthält Hinweise zur Briefwahl.

 

Briefwahl bequem beantragen

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Der Antrag auf Briefwahl kann schriftlich, online oder persönlich vor Ort gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt. Dort befindet sich zudem ein personalisierter QR-Code, über den der Wähler direkt zum vorausgefüllten Antrag für die Briefwahl gelangt. Alternativ kann der Antrag auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de/briefwahl gestellt werden. Als zusätzlicher lokaler Sonderservice ist zudem die Antragstellung über die Startseite der ViernheimApp möglich. Eine telefonische Antragstellung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Nach erfolgreicher Antragstellung werden die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. Diese bestehen jeweils aus einem weißen Stimmzettel (Stadtverordnetenversammlung) mit weißem Stimmzettelumschlag und einem rötlichen Stimmzettel (Kreistag), dem Wahlschein sowie dem orangefarbigen Wahlbriefumschlag für die Rücksendung. Sobald die Unterlagen vorliegen, sollten sie möglichst zeitnah ausgefüllt und per Deutscher Post portofrei zurückgesendet werden. Alternativ können die orangenen Wahlrückbriefe auch direkt in die Briefkästen am Alten oder Neuen Rathaus (Kettelerstraße 3 bzw. Am Alten Weinheimer Weg 1) eingeworfen oder am dortigen Empfang abgegeben werden.

 

Wichtig: Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 15. März, spätestens um 18 Uhr in einem der beiden Briefkästen der Stadtverwaltung vorliegen.

 

Briefwahlbüro wie üblich im Alten Rathaus

Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen, deren Aushändigung und auf Wunsch auch das Wählen vor Ort im Alten Rathaus sind ab sofort im eigens eingerichteten Briefwahlbüro möglich. Es befindet sich im 1. Stock des Alten Rathauses, Kettelerstraße 3 (Zimmer 112, ehemaliges Trauungszimmer) und ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag von 14 bis 16 Uhr sowie am Mittwochnachmittag von 14 bis 18 Uhr. Bitte beachten: Je nach Besucheraufkommen kann es zu Wartezeiten kommen. Aufgrund der erneut sehr umfangreichen Stimmzettel sollte zudem ausreichend Zeit für das Ausfüllen eingeplant werden.

 

Weitere allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen erhalten Interessierte auf der Homepage des Landeswahlleiters (wahlen.hessen.de) sowie auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de/lokalepolitik/wahlen.html oder bei konkreten Wahlproblemen telefonisch unter der Rufnummer des Bürgerbüros-Wahlen: 06204 988-123.