Michael Schmidt / Wählergemeinschaft Viernheim (WGV)
Michael Schmidt / Wählergemeinschaft Viernheim (WGV)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

da es offensichtlich immer noch viele Bürger gibt, die das neue Rathaus in Frage stellen, finde ich dass dies einer Aufarbeitung in Form von Begründungen bedarf, weshalb Entscheidungen meiner Meinung nach für das neue Rathaus von Verantwortlichen getroffen worden sind. Nur wer die wesentlichen Argumente / Daten kennt kann hier neutral entscheiden. Als Bürger hat man die Möglichkeit, an den öffentlichen Sitzungen z. B. dem Bauausschuss anwesend zu sein – man hat kein Sprachrecht. Auch empfehle ich, Tagespunkte, die auf der Tagesordnung der Ausschüsse / Stadtverordnetenversammlung Ihr Interesse geweckt haben, auf der Seite der Stadt Viernheim nachzulesen. Beim Rathaus handelt es sich um ein öffentliches Gebäude, das damit vielen Regulierungen unterliegt. Außerdem müssen sich Mehrheiten finden. So bewegt das Thema Rathaus schon lange die Gemüter Viernheims. Bereits 1994 suchte man einen Investor für ein Rathauscenter.

 

Das Rathaus wurde am 09.12.1967 eingeweiht. Es wurde aufgrund der stürmisch ansteigender Zahl der Einwohner Viernheims notwendig. Im Jahr 2008 wurde ein Strategiekonzept für das Rathaus erstellt. Hier wurden bereits massive Schäden aufgezählt. Auch die Fassade (Waschbetonplatten) wurde erwähnt. Ebenfalls sanierungsbedürftig: Haustechnik, Brandschutz, Energiebilanz. Größtes Defizit ist aber das durch die geringe Gebäudetiefe von 9 m unwirtschaftliche Verhältnis zwischen Verkehrs- und Nutzfläche, das seinesgleichen in ganz Deutschland sucht. Es wurden die Varianten Sanierung, Sanierung erweitert, Teilabriss/Teilneubau und Neubau verglichen. Bei der einfachen Sanierung waren zwar die Kosten am niedrigsten veranschlagt, aber diese beinhaltete noch nicht einmal die IT Sanierung und die Außenanlagen. Auch die architektonischen Mängel / nicht attraktiver guter Anschluss des Rathausparkplatzes blieben. Der Vorschlag Teilabriss bezog sich nur auf die linke Seite (damalige Polizei). Dies fand ich schon damals als nicht zielführend, da dieser Teil des Rathauses meiner Meinung nach weniger Mängel hat. Bei der Variante Neubau sollten alle Mängel beseitigt werden, jedoch das Gebäude wieder als Sperrriegel zwischen Stadt und Parkplatz gebaut werden.

 

Nun sollten die Bürger einbezogen werden. Dazu wurde ein Bürgergutachten am 20.05.2009 erstellt. Dies sprach sich klar für den Neubau aus und wollte damit weitere “Flickschusterei” vermeiden. Weitere Ziele: Rathausprofil besser an Umgebung anpassen, multifunktionale Nutzung des Ratssaales. Am 20.11.2009 entschied die Stadtverordneten-versammlung, dass aufgrund der Haushaltslage eine Sanierung erfolgen soll, welches das Bürgergutachten beachten soll.

 

2010 wurde ein Fassadenwettbewerb – wahrscheinlich nur für die einfache Sanierung- durchgeführt, in dessen Ausschreibung stand als Ziel: Städtebauliche Einfügung, Erfüllung der funktionalen Anforderungen, gestalterische Qualität, Energetisches Konzept, Wirtschaftlichkeit, Barrierefreiheit. Planungsvorschläge wurden für kurze Zeit im Rathaus der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Hier wurde meines Erachtens versäumt, das Bürgergutachten hinsichtlich des Rathausprofils zu beachten. Beim Fassadenwettbewerb wurden die, wie ich finde einzigen dem Bürgergutachten entsprechenden Planungsvorschläge 1008 und 1004 wegen schwerwiegender funktionaler, gestalterischer, programmatischer Mängel disqualifiziert. Dies ist von den Bürgern nicht nachvollziehbar. Es ist anzunehmen, dass diese Planungsvorschläge nur deswegen disqualifiziert wurden, weil sie, wie vom Bürgergutachten gefordert, das Rathaus besser an die angrenzenden Gebäude angepasst haben, indem die Anzahl der Geschosse verringert wurden. Dies wiederum hat, so denke ich, Auswirkungen auf den Bestandsschutz und deshalb die Disqualifikation. Stattdessen wurde aus den restlichen Planungsvorschlägen am 25.11.2010 ein 1. und 2. Platz vergeben. Den Zuschlag erhielt dann die Zweitplatzierte. Somit war man ab diesem Zeitpunkt, denke ich, nur noch auf die einfache Sanierung mit dem Plan dieser Architektin festgelegt. Das Preisgericht bestand nur aus 7 Personen.

 

Die Auswahl erfolgte ohne Bürgerbeteiligung. Danach wurden die Vorschläge ausgestellt (30.11.10 – 14.01.2011). Nun hatten die Bürger die Möglichkeit ihre Meinung zu äußern. Offensichtlich aber vorwiegend zum Gewinner. Bei den Fragebögen ist die Meinung der Bürger, so denke ich, eindeutig: Zweifel an der Fassade (Betonklotz), Gewinner schlechtester Vorschlag, Drehscheibe nicht berücksichtigt.

 

Von 2012 bis 17.03.2017 wurde die Sanierung nicht weiter verfolgt, da sich Viernheim zwischenzeitlich im hessischen Schutzschirm befand und keine größeren neuen Schulden wegen des Rathauses gemacht werden sollten. Es wurde ein Planungsausschuss Rathaus am 17.03.2017 gegründet und die Planungen für eine einfache Sanierung von 2011 wurden aktualisiert.

Bei einer einfachen Sanierung gibt es Bestandschutz, d.h. dass es weniger Auflagen gibt z.B. beim Brandschutz aber auch Auflagen für das Vorhalten von Parkplätzen. Und hier ist nun das Problem, um das ungünstige Nutzflächenverhältnis (Wirtschaftlichkeit der Maßnahme) zu verändern hätte es meines Erachtens zu einer Kernsanierung mit Anbau (Sanierung erweitert) kommen müssen. Es ist anzunehmen, dass eine erweiterte Sanierung (in der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.09 war nur die Rede von Sanierung) nicht erwogen wurde, um den erhöhten Auflagen zu entgehen. Da dann wahrscheinlich der Bestandsschutz wegfallen wäre, hätte das u. anderem zur Folge gehabt, eine zweistöckige Tiefgarage zusätzlich zu bauen (bestimmte Anzahl Parkplätze abhängig von der Bürofläche). Auch hätte wahrscheinlich ein Bebauungsplan erstelllt / angepasst werden müssen. Dies wollte man offenbar nicht und hat sich- trotz Warnungen im Bürgergutachten (Flickschusterei) – gleich auf eine einfache Sanierung beim Fassadenwettbewerb versteift, anstatt sich mit den beiden Disqualifizierten in Verbindung zu setzen.

Das ungünstige Nutzflächenverhältnis – entsteht vor allem dadurch, dass nur auf einer Seite Büros liegen. Dies hätte man nur durch eine Kernsanierung (z .B mit Anbau) erreicht. Auf die Frage warum ca.150 Fenster im Flur sein müssen, sagten Stadtverordnete: Dann sparen wir eben die Hälfte ein. Kosten für die Dämmung / Fassade fielen dann aber meiner Meinung nach immer noch an. Die Gebäudehülle verkleinert sich damit nicht. Beim derzeitigen Rathaus können nur ca. 54 % der Grundfläche als Nutzfläche (Büros ) genutzt werden. Standard sind 68 %. Aufgrund von Brandschutzauflagen / Wünschen der Stadtverwaltung hinsichtlich zusätzlicher Duschen für das Ordnungsamt, hätte der Plan der Architektin bei der Bruttogrundfläche: 6413 qm und Nutzfläche: 3307 qm somit 51,57 % betragen. Wer renoviert sein Haus wenn der Flur fast genauso groß ist wie die Wohnung??? und das ganze für 25,5 Mio Euro? Hinzu kommt, dass beim Strategiekonzept die Waschbetonplatten der Fassade ausgetauscht werden sollten. Bei dem Plan der Architektin war nur noch die Sanierung der Platten vorgesehen – diese wären nicht abgenommen worden- nur instand gesetzt. Darauf wäre die Konstruktion mit Dämmung für die neue Fassade befestigt worden. Da das Fassadenraster nicht geändert werden sollte, schränkt dies die Flexibilität der Raumgrößen ein. Für Büroräume sind bestimmte Größen vom Gesetzgeber vorgesehen. Die derzeitigen Büros sind soweit ich weiß, für Einzelbüros zu groß und für Doppelbüros zu klein. Seit Corona gibt es auch noch mehr Homeoffice. Bei unserem Rathaus mit den festgelegten Größen gibt es nur wenig Flexibilität. Im Plan der Architektin waren daher die Mängel nicht viel verbessert worden. Das Nutzflächenverhältnis verschlechtert sich sogar. Sicher, die Baukosten sind in dem langen Planungszeitraum stark gestiegen, aber das kann nicht der einzige Grund für die hohen Kosten sein. Ich denke es rächt sich nun das “Schönrechnen” der einfachen Sanierung. Hier wurden Kosten z.B. für die Außenanlagen ja nicht berücksichtigt. Wenn man nun die Ziele der Ausschreibung mit dem Plan vergleicht stellt man meiner Meinung nach fest: Städtebauliche Einfügung: nicht erreicht (Fassade sollte sich nicht am Nachbargebäude orientieren), Funktionale Anforderungen: nicht erreicht (keine Multifunktionale Nutzung), Wirtschaftlichkeit: Nicht erreicht……..Auch die multifunktionale Nutzung des Ratssaales ist nur schwer möglich, da ein 2. Fluchtweg vorhanden sein muss (weitere Treppe), was wieder zu höheren Kosten führt.

Dann fiel der Architektin auf, dass es im Flur mit den ca. 176 Fenstern im Sommer vom Parkplatz her warm werden könnte und noch eine Klimaanlage für den Flur eingebaut werden müsste!!

Im Jahr 2007 war die Sanierung mit 6750.000 Euro veranschlagt. 2011 waren dies schon 12.000.000 Euro.

 

Von einem Umschwenken auf die wirtschaftlichere erweiterte Sanierung war nichts zu erkennen.

Zuletzt war die Architektin bei über 25,5 Mio Euro. Ein Vielfaches zu dem, was am Anfang für die Sanierung veranschlagt war, deshalb war es vernünftig die Reißleine zu ziehen.

 

Bei Rückfragen meinerseits kam heraus: Bei den 25,5 Mio war noch nicht einmal die Sanierung der Tiefgarage / des Tores / der Auffahrt / der Außenanlagen / der Lüftung dabei. Auf Nachfrage beim Planungsausschuss, weshalb die Kosten nicht berücksichtigt wurden, war die Antwort: Bauen Sie erst Ihr Haus oder legen Sie erst den Vorgarten an? Auch bezüglich der Berechnung ob sich die Tiefgarage rechnet bekam ich, wie ich finde, nicht zufriedenstellende Antworten von den Politikern: Die ist doch da, warum soll man sie nicht so lassen? Nun könnte man meinen das riesen Rathaus hat auch eine riesen Tiefgarage. In der Tiefgarage des Rathauses waren nur 11 Parkplätze!!! Vermutlich aufgrund meiner Nachfrage wurden diese auf stolze 12 erhöht. Trotzdem, so finde ich, hätte die Frage, ob die Erhaltung der Tiefgarage sich rechnet, geklärt werden müssen. Interessant fand ich auch die Aussage: “Man kann das Rathaus gar nicht abreißen, da sich im Keller die Heizung des Hallenbades befindet”. Am 15.08.2018 erfolgte ein Aktualisierung der Planung von 2011.

 

Am 18.06.2021 wurde festgestellt: Sanierung kostet mit Außenanlagen mindestens: 25, 5 Mio EUR. Eigentlich wollte man im laufenden Betrieb sanieren. Dann wurde aber festgestellt, das dies nicht geht und somit zusätzlich Kosten für Umzug und Auslagerung entstehen. Wer selbst saniert weiß, dass es auch noch kostspielige Überraschungen bei einer Sanierung geben kann. Am 09.11.2021 wurde festgestellt, dass ein Neubau ca. 17 Mio EUR kosten würde.

 

2022 wurde die Ellipse (neues Rathaus) für 7,8 Mio EUR angeboten (2300 qm). Keine Zusatzkosten. Am 15. 12.2022 wurde endlich der Planungsausschuß Rathaus aufgelöst. Am 26.05 2025 wurde ein mehrstufiges Planungsverfahren “Viernheims Neue Mitte” vorgestellt. Da das neue Rathaus kleiner ist, wurde überlegt, welche öffentlichkeitswirksame Einrichtungen eventuell am alten Standort in einem Stadthaus verbleiben. Es soll ein städtebaulicher und planerischer Ideenwettbewerb durchgeführt werden. Dann würde die Grundstücksvergabe erfolgen. Für das Stadthaus soll ein Architekten-Ideenwettbewerb erfolgen, danach die Öffentlichkeit einbezogen werden. Erst danach kann ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Dass dies seine Zeit dauert, vermutlich mehrere Jahre, dürfte jedem klar sein.

 

Sicher ist es wünschenswert, dass das Rathaus sich in der Innenstadt befindet, aber der Bürger muss auch den Preis kennen, der dafür zu bezahlen ist. Jahrelange Entscheidungen für die einfache Sanierung werden – und wurden bereits von den Bürgern letztendlich durch ihre Abgaben bezahlt (auch die bereits entandenen hohen Planungskosten!). Für die 25,5 Mio Euro hätten wir zwar ein saniertes Rathaus in der Innenstadt, aber immer noch ein älteres Gebäude mit wenig Flexibilität – was wichtig für die Nutzung als Büro ist. Außerdem sollte man sich fragen – da es nur eine Sanierung ist – wie lange dann die Nutzung ohne weitere Kosten betragen würde. (Haltbarkeit der Dämmung auf der Waschbetonverkleidung)…..

Höchstbedenklich finde ich, wenn nur wenige Menschen über etwas entscheiden, erst recht, wenn kein Rederecht für andere besteht. Nicht umsonst gibt es die Stadtverordnetenversammlung. Die Kompetenzen der Ausschüsse zu erhöhen, halte ich daher für völlig falsch, wie man beim Thema Rathaus sehen kann. Dies ist für eine Demokratie nur schwer zu ertragen. Bei den Ausschüssen ist man erst ab Fraktionsstärke vertreten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Schmidt      Wählergemeinschaft Viernheim (WGV)