Leserbrief von Michael Kosbau Stv. Vorsitzender BSW Bergstraße
Machterhalt mit allen Tricks – Schwarzroter Schiffbruch beim Staatsgerichtshof
Der Staatsgerichtshof hat den Plänen der Landesregierung aus CDU und SPD einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil des Staatsgerichtshofs Hessen ist ein klares Signal für die Stärkung der Demokratie auf kommunaler Ebene. Es macht deutlich, dass Wahlrecht kein Instrument zur Machtsicherung der Regierenden sein darf. Was war geschehen?
Relativ dreist haben CDU und SPD versucht, mit einer sogenannten „Reform“ des Auszählungsverfahrens der Kommunalwahl Mandate zu verschieben. Weg von kleineren Parteien und Wählervereinigungen, in denen sich Menschen oft mit geringen Mitteln und viel Elan aufopfern, um ein bisschen Mitspracherecht zu erkämpfen. Hin zu ihren großen Parteiapparaten. Unter dem Vorwand, kommunale Parlamente vor „Zersplitterung“ zu schützen, sollte ein Auszählverfahren eingeführt werden (d’Hondt), das große Parteien systematisch begünstigt. Faktisch wäre das nichts anderes gewesen als ein Griff nach Mandaten, die anderen zugestanden hätten. Wer so handelt, zeigt, dass es ihm weniger um stabile Kommunalpolitik oder gar Demokratie geht. Es geht um den Erhalt der eigenen Macht.
Gerade auf kommunaler Ebene sind Wählervereinigungen und kleinere Parteien unverzichtbar. Sie bringen lokale Kompetenz, Bürgernähe und oft mehr Unabhängigkeit von parteipolitischen Vorgaben mit. Diese Vielfalt ist kein Problem, sondern ein Wesenskern demokratischer kommunaler Selbstverwaltung, welche in anderen Zusammenhängen gerne als Argument angeführt wird. Dass sie durch ein geändertes Rechenverfahren geschwächt werden sollte, war politisch falsch und demokratisch hochproblematisch. Umso wichtiger ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofs, der klar feststellt: Wahlverfahren dürfen nicht genutzt werden, um politische Ergebnisse zu steuern.
Als Spitzenkandidat für die Kreistagswahl des BSW begrüße ich diese Klarstellung nachdrücklich und ausdrücklich nicht aus Eigennutz. Das Gericht schützt die faire Repräsentation aller politischen Kräfte im Kreistag und in den Gemeinden und eben auch ganz explizit die unserer Mitbewerber. Ein ausdrücklicher Dank gilt dabei der FDP-Landtagsfraktion, die den Mut hatte, diese Reform juristisch überprüfen zu lassen und die Klage eingereicht hat. Ohne diesen Schritt wäre ein klarer demokratischer Rückschritt Realität geworden. Die Rückkehr zum bewährten Hare/Niemeyer-Verfahren ist daher mehr als eine formale Korrektur. Sie stellt sicher, dass Mandate nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler vergeben werden und nicht nach den Interessen derjenigen, die ihre Macht schwinden sehen.
Michael Kosbau
Stv. Vorsitzender BSW Bergstraße





