Wichtige Information zu Umzugsmeldungen

Viernheim (Stadtwerke Viernheim) – Ab dem 6. Juni 2025 treten gesetzliche Neuerungen in Kraft, die sich erheblich auf die Mitteilungsfristen bei Umzügen für Energielieferverträge auswirken.
Ab diesem Datum wird ein beschleunigter Lieferantenwechsel eingeführt, der es ermöglicht, den Wechsel des Energielieferanten innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag technisch durchzuführen. Diese neuen Regelungen betreffen in erster Linie die beteiligten Marktpartner, darunter Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Eine wesentliche Änderung betrifft jedoch auch die Verbraucher – also alle Energiekunden: das sind die Mitteilungsfristen für Ein- und Auszüge. Bisher war es in einigen Fällen möglich, einen Strom- oder Gasvertrag rückwirkend an- oder abzumelden.
Diese Möglichkeit besteht nicht mehr! An- und Abmeldungen sind ab sofort ausschließlich zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich.
Für alle Energiekunden, die vor einem Aus- oder Einzug stehen, bedeutet dies konkret:
- Ein Energieliefervertrag muss rechtzeitig, das heißt spätestens 10 Werktage vor einem Umzug, gekündigt oder abgeschlossen werden. Dies gilt auch für die An- und Abmeldungen von Leerstandsobjekten. Die Zählerstände zum Umzug sind nachzureichen.
- Werden diese Fristen versäumt, muss der Kunde oder Mieter die Energiekosten seiner bisherigen Wohnung weiterhin zahlen, bis er sich fristgerecht abgemeldet hat – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
Häufig vergessen Kunden im „Umzugsstress“ die An- und Abmeldung beim Energieversorger oder melden diese zu spät. Um Ärger und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Eigentümer und Mieter diese Fristen zukünftig berücksichtigen. Vermieter sollten ihre Mieter proaktiv informieren.
Umzüge können auf folgende Weise bei den Stadtwerken Viernheim gemeldet werden:
- An- oder Abmeldeformulare befinden sich auf der Homepage. Diese können runtergeladen und auch ausgedruckt werden und anschließend ausgefüllt und unterschrieben per Mail, Fax oder Post übermittelt werden.
- Über das Online-Kundenportal können direkt An- und Abmeldungen vorgenommen werden.
- Die Kundenberatung steht telefonisch unter 06204 989-222 oder persönlich zur Verfügung. Termine können vorab online über die Homepage vereinbart werden.
Bei einem Lieferantenwechsel, der nicht im Zusammenhang mit einem Umzug steht, müssen die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen weiterhin eingehalten werden.
Weitere Informationen und FAQ finden sich auf der Homepage der Stadtwerke Viernheim.