Hauptamt: Stadtverwaltung veröffentlicht Beteiligungsbericht 2024
Transparente Übersicht über die städtischen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen
Viernheim (Stadt Viernheim) – Wo ist die Stadt Viernheim eigentlich überall beteiligt? Wer genau hinschaut, stellt fest: Nicht alle städtischen Aufgaben werden direkt im Rathaus erledigt. Manche Bereiche laufen über städtische Gesellschaften oder Eigenbetriebe – zum Beispiel die Stadtwerke, der Stadtbetrieb oder das Forum der Senioren. Damit dabei alles nachvollziehbar bleibt, wird jedes Jahr ein sogenannter Beteiligungsbericht erstellt. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Dieser verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, jährlich über Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen zu berichten, sofern sie mit mindestens 20 Prozent beteiligt sind. Der Bericht muss in einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden – und auch die Bürgerinnen und Bürger sollen informiert werden und Einsicht nehmen können.
Der Beteiligungsbericht kann ab sofort vier Wochen lang zu den gewohnten Öffnungszeiten an der Zentrale im Neuen Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, eingesehen werden oder ist auf der ViernheimApp sowie über die städtischen Homepage unter www.viernheim.de/beteiligungsbericht zu finden.
Zur Information
Die Stadt Viernheim hat vielfältige Aufgaben wahrzunehmen, die sich daraus ergebenden Verwaltungstätigkeiten für das jeweilige Haushaltsjahr werden unter anderem im jeweiligen Haushaltsplan festgelegt. Die Kommunen erfüllen die öffentlichen Aufgaben aber auch zunehmend außerhalb der eigentlichen Stadtverwaltung mittels kommunaler Unternehmen und lassen öffentliche Leistungen durch Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften erbringen. Diese Tätigkeiten und die damit verbundenen Ausgaben und Einnahmen sind jedoch nicht oder nur eingeschränkt im Haushaltsplan aufgeführt.
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen die Gemeindeorgane jedoch einen Überblick über alle Betätigungen der Kommune, auch über diejenigen, die sich nicht oder nur eingeschränkt im Haushaltsplan wiederfinden.
Dieser Verpflichtung kam die Stadt Viernheim erstmals im Jahr 2005 nach. Im Interesse einer möglichst umfassenden Information der Kommunalpolitiker, aber auch der Bürgerinnen und Bürger, enthielt der erste Beteiligungsbericht der Stadt Viernheim nicht nur verpflichtend aufzunehmende Angaben zu der Stadtwerke Viernheim GmbH, sondern auch zu den beiden Eigenbetrieben „Stadtbetrieb Viernheim“ und „Forum der Senioren“ sowie darüber hinaus zu den wesentlichen Mitgliedschaften der Stadt in Verbänden oder ähnliches. Es wurde damit über den verpflichtenden Teil hinaus das Ausmaß der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt insgesamt transparent gemacht und aufgezeigt, dass die vielfältigen Aufgaben, die eine Stadt wie Viernheim wahrzunehmen hat, nicht allein durch die Ämter der Stadtverwaltung, sondern unter anderem auch in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen in Zweckverbänden, wie zum Beispiel dem Abwasserverband Bergstraße, wahrgenommen werden.
Bei den beiden Eigenbetrieben sowie der Stadtwerke Viernheim GmbH werden die jeweilige aktuelle Besetzung der Betriebskommissionen beziehungsweise des Aufsichtsrats im Berichtsjahr aufgeführt (beschlossene Jahresabschlüsse zum 31.12.2023). Nachrichtlich sind am Ende des Beteiligungsberichts die aktuellen Zusammensetzungen (April 2025) aufgeführt.