Extra-Euro“ unterm Weihnachtsbaum: Jetzt den „Weihnachtsgeld-Check“ machen, rät die Gewerkschaft NGG Darmstadt und Mainz.
Foto: NGG | Nils Hillebrand

Bergstraße (NGG) – Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte im Landkreis Bergstraße sollen den „Weihnachtsgeld-Check“ machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Guido Noll von der NGG Darmstadt und Mainz.
Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es gilt: weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen also eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit. Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so NGG-Geschäftsführer Guido Noll. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Noll.
Konkret weist die NGG Darmstadt und Mainz auf Bäckereien im Kreis Bergstraße hin: „In Betrieben der Bäcker-Innung haben alle, die länger als ein Jahr dort arbeiten – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt zwischen 25 und 60 Prozent des Monatslohns – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet“, so NGG-Geschäftsführer Guido Noll. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen Beschäftigte der hessischen Nährmittelindustrie beispielsweise mit 110 Prozent des Monatslohns nach Hause“, sagt Noll.
Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet: Dort gibt es nämlich für 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld“, sagt Guido Noll. Im Schnitt bekommt aber nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld, so die NGG Darmstadt und Mainz. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.