Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung: Afrikanische Schweinepest – Viernheim weiterhin in Sperrzone II – Wichtige Hinweise für die Bürgerinnen und Bürger
Viernheim (Stadt Viernheim) – Aufgrund der weiterhin andauernden Situation bezüglich der Afrikanischen Schweinepest hat der Kreis Bergstraße durch eine Allgemeinverfügung verschiedene Regelungen für den Viernheimer Bereich getroffen.
Das Ordnungsamt weist daher alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Radfahren, Reiten sowie Fußgängerverkehr in Viernheimer Waldgebieten ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet ist. Für Hunde besteht in Waldgebieten sowie in der Feldgemarkung eine Leinenpflicht.
Beim Auffinden von Wildschweinkadavern bittet der Kreis Bergstraße um umgehende Information an das zuständige Veterinäramt telefonisch unter 06252 15-5977 oder per E-Mail unter vetamt@kreis-bergstrasse.de.
Auch sind Veranstaltungen außerhalb bebauter Ortslagen, welche geeignet sind, Schwarzwild zu beunruhigen, grundsätzlich durch die Veterinärbehörde genehmigen zu lassen.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de zu finden.