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Leutershausen/ Rhein-Neckar-Kreis (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Auf Grund eines Zeugenhinweises bestand am Dienstag (6.8.24)  der konkrete Verdacht, dass sich ein psychisch auffälliger 35-jähriger Bewohner einer Wohngemeinschaft in der Ladenburger Straße im Besitz einer scharfen Schusswaffe befand. Daher erließ das Amtsgericht Mannheim einen Durchsuchungsbeschluss, der gemeinsam mit Kräften des SEK BW gegen 22:30 Uhr vollstreckt wurde. Bei der Durchführung kam es durch die Verwendung von Einsatzmitteln zu zwei lauten Knallgeräuschen. Der 35-Jährige konnte widerstandslos in Gewahrsam genommen werden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stellte die Polizei die fragliche Waffe sicher. Eine Untersuchung ergab, dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte.

Bei dem Einsatz wurde niemand verletzt. Der 35-Jährige, der Anzeichen eines akuten psychischen Ausnahmezustands aufwies, wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht. Eine konkrete Gefahr für Dritte bestand nicht. Der Polizeiposten Schriesheim übernahm die weiteren Ermittlungen.