Brundtlandbüro: Die neue Förderung für den Heizungstausch – Für Hauseigentümer mit kleinem Einkommen gibt es bis zu 70% Zuschuss

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Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Bundesregierung hat die Heizungsförderung passend zum Gebäudeenergiegesetz grundlegend überarbeitet und stellt damit Hausbesitzern mehr Fördermöglichkeiten in Aussicht. In Kraft trat das neue Förderkonzept am 1. Januar 2024. Neu sind einkommensabhängige Boni und Zuschläge für besonders zeitnahe Sanierungen. Förderstelle ist zukünftig die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für viele Vorhaben ist die neue Förderung attraktiver. Ebenfalls neu: Die Antragstellung erfolgt nach Auftragserteilung.
Vorgesehen ist eine Basisförderung von 30 Prozent, wenn Hauseigentümer die bestehende Öl- oder Gasheizung austauschen. Sie gilt für Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Pelletkessel und Wasserstoffheizungen. Der Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel bei Wärmepumpen bleibt bestehen.
Neu ist der Sozialbonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro. Sie erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderung.
Wer als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie besonders schnell saniert, kann die Förderung weiter erhöhen. 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus sind bis Ende des Jahres 2028 möglich. Dieser Zuschuss sinkt danach kontinuierlich alle zwei Jahre um 3 Prozent. Er gilt für den Tausch von funktionstüchtigen Heizungen auf der Basis von Öl und Kohle sowie für Gasetagen- oder Nachspeicherheizungen unabhängig vom Alter und für mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen.
Nicht alle Boni können addiert werden. Die maximale Förderquote liegt bei 70 Prozent und für Investitionskosten von höchstens 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus, in Summe also bei 21.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro und ab der siebten 8.000 Euro je Wohneinheit. Anträge für selbstgenutzte Einfamilienhäuser können voraussichtlich ab dem 27. Februar bei der KfW gestellt werden unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/
Zudem können Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen, wie Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, beantragt werden. Die Grundförderung liegt bei 15 Prozent und kann bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans auf 20 Prozent erhöht werden. Maximal förderfähig sind Ausgaben von 60.000 Euro mit Sanierungsfahrplan und 30.000 Euro ohne. Die Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen können zusätzlich zu denen der Heizungssanierung beantragt werden. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans sind also maximal 90.000 Euro als förderfähige Ausgaben möglich. Anträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
Für beide Programme (BAFA und KfW) sind bei Antragstellung verpflichtend abgeschlossene Leistungs- oder Lieferverträge mit einem Fachunternehmen vorzulegen. Wichtig: Antragstellende sollten mit den Fachunternehmen vereinbaren, dass der Vertrag nichtig wird, wenn keine Förderzusage erteilt wird.
Neben dem Zuschuss können Ergänzungskredite (ebenfalls über die KfW) bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Sie werden bis zu einem Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro gewährt.
Unter www.energiewechsel.de können weitere Details nachgelesen werden.
Landesenergieagentur Hessen informiert und berät
Die Landesenergieagentur Hessen (LEA) berät Bürgerinnen und Bürger zu allen Förderprogrammen. Aufschlüsse, welches Energiesparpotenzial in einem Haus steckt, gibt die „Kostenfreie Energie-Erstberatung“ der LEA. Sie kostet nichts, spart viel und bietet eine erste Orientierung für Modernisierungen. Bürgerinnen und Bürger, die wissen wollen, wie sie Energie sparen können oder die bereits Maßnahmen planen, können sich nach Anmeldung bei der Landesenergieagentur ab sofort von Energieberaterinnen und -beratern aus der Region online oder telefonisch beraten lassen. Dabei können Immobilienbesitzende etwa Fragen zu energiesparenden Heizsystemen, erneuerbaren Energien, Solarenergie, Dämmung oder Förderprogrammen stellen. Anmeldung telefonisch unter unter 0611 95017 – 8440 oder online unter www.lea-hessen.de/energieberatung möglich.