Braucht Viernheim eine neue Baumschutzsatzung?              

                                                    

W.Benz
Foto: UnabhängigeBürgerViernheim

In einer der letzten Stadtverordnetenversammlung in seiner Rede und neulich auch in der lokalen Presse hatte der Bürgermeister deutlich kritisiert, dass wir uns tagtäglich mit ständigem Formalismus und andauernd neuen Vorschriften beschäftigen müssen. Obwohl von allen Politikern darauf hingewiesen wird, dass unsere monströse Bürokratie geschmälert und vereinfacht werden müsse.

 

Auf Wunsch und Vorlage der Verwaltung soll neuerdings eine neue Baumschutzsatzung beschlossen werden. Auslöser war wohl das private, aber in der Öffentlichkeit liegende Bauhaus-Grundstück im RNZ, auf dem sich ca 30 Platanen befanden, die aber auf Wunsch des Eigentümers gefällt wurden um dem nächsten Projekt Platz zu schaffen.

 

Da zu dieser vorgelegten Satzung Änderungsanträge von verschiedenen Fraktionen gestellt waren, wurde die Beschlussfassung von der Tagesordnung genommen und die Vorlage nochmal in die Ausschüsse verwiesen.

 

In der 6-seitigen Satzung mit ganz neuen Maßgaben geht es jedoch nicht nur um das Fällen von Bäumen und Sträuchern.

Nein, es handelt sich um jegliche Eingriffe in den Bodenbereich, Aufgraben oder sonstige Veränderungen in Bereichen von Wurzeln von Bäumen und Gehölzen, die bei Beschlussfassung dieser Baumsatzung ohne städtische Genehmigung untersagt werden können.

Diese neue Satzung würde auch nicht nur den Vorgartenbereich, sondern den ganzen Grundstücksbereich des Eigentümers einschließen.

Für wie unselbständig und gedankenlos hält man eigentlich die Eigentümer solcher privaten Gärten?

Die Bäume und die Hecken hat sich ein jeder nicht grundlos in seinen Garten eingepflanzt und auch eine notwendige Veränderung folgt nicht ohne Grund.

Wir haben eine Hessische Baumschutzverordnung mit  vernünftigen Vorgaben. Bei Einhaltung dieser darin aufgeführten Vorgaben, ist eine neue kommunale Satzung im Grundsatz contra-produktiv zu den Äußerungen des Bürgermeisters.

 

Brauchen wir wirklich so eine Baumschutzsatzung mit erneut mehrseitigen Formularen?

Wir sind der Ansicht, nein. Das Verantwortungsbewusstsein der Viernheimer Haus- und Grundeigentümer sollte mit solch einer neuen Verordnung nicht unterschätzt, oder gar untergraben werden.

 

Vom Personalaufwand zur Durchführung und Überwachung dieser Satzung ganz zu schweigen. Und dies in unserer aktuell bescheidenen Haushaltslage !!!

Wir meinen daher: Für diese Bürokratie besteht überhaupt kein Handlungsbedarf.

 

Walter Benz

Fraktionsvorsitzender der

UnabhängigeBürgerViernheim