Leserbrief von Klaus Niebler
Bäume auf privaten Grundstücken sollen durch neue Baumschutzsatzung vor dem fällen geschützt werden.
Sind wir noch Herr im eigenen Garten?
Wer einen Baum aus seiner Tasche kauft, der pflegt den Baum und sorgt dafür, dass der Baum groß und stark wird. Der Bürger wird den Baum nicht ohne einen triftigen Grund fällen!
Wenn der Baum dann einen Umfang von 60cm. erreicht hat, (so die noch zu beschießende Viernheimer Satzung) muss man bei der Stadtverwaltung nachfragen, ob man den Baum fällen darf. Wer es vergisst die Stadt zu fragen, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000€ bestraft werden.
Nach meinem Verständnis ist jeder Bürger besorgt um seinen schönen Baum im Garten, er braucht ganz bestimmt nicht die Stadtverwaltung, die darüber entscheidet ob der Baum gefällt werden darf.
Wie weit sind wir gekommen, dass die Regierenden jetzt bis in unseren Garten hineinregieren möchten?
Ist das Vertrauen (der Stadtverordneten) in die Bürger schon so gestört?
Die ganze Welt spricht von Entbürokratisierungen, in Viernheim wird‘s immer bürokratischer.
Lassen sie ihrer Fantasie mal freien Lauf: es kann eventuell so weit kommen, dass die Bürger das mähen der Rasenfläche am eigenen Haus, im eigenen Garten, bei der Stadt anmelden müssen.
Baumschutzverordnung Hessen. // Die hessische Baumschutzverordnung reicht auch für Viernheim vollkommen aus.
Die Hessische Satzung schützt Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 100 cm, gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden. Das entspricht einem Durchmesser von 25 cm bzw. einem Durchmesser bei Nadelbäumen von 32 cm. Bis auf Walnuss, Esskastanie und Speierling sind Obstbäume von diesem Schutz ausgenommen.
Wir brauchen mehr Freiheit und Eigenverantwortung, statt immer mehr Bevormundung und Verbote!
Klaus Niebler
Ehrenstadtverordneter der Stadt Viernheim