Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Am 8. Oktober 2023 wählt Hessen einen neuen Landtag. Zur Organisation in den Wahllokalen und Auszählung der Stimmzettel sucht die Stadtverwaltung Viernheim ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer. Bei einer Mitarbeit erwartet die Helfer eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit im Kreise engagierter Mitmenschen zum Wohl der Allgemeinheit. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, alle Helfer erhalten vor der Wahl noch detaillierte Informationen zum Ablauf im Rahmen einer einstündigen Infoveranstaltung.

 

Eine Demokratie lebt auf allen Ebenen von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Dazu zählen vor allem Wahlen, mit denen die Abgeordneten in Stadt, Land und Bund bestimmt werden. Wahlen sind also Lebensgrundlage des demokratischen Gemeinwesens. Das Durchführen einer Wahl ist jedoch nur mit Hilfe zahlreicher ehrenamtlicher Kräfte möglich. In Viernheim werden etwa 160 Helferinnen und Helfer benötigt. Viele Personen melden sich freiwillig und sind teilweise schon seit vielen Jahren mit dabei.

 

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers?

Ein Wahlvorstand in Viernheim besteht in den 16 Wahllokalen und 8 Briefwahlbezirken aus jeweils sechs Personen. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit und verteilt die Aufgaben innerhalb des Wahlvorstands. Die ehrenamtlichen Helfer beaufsichtigen als Mitglied des Wahlvorstandes das Wahlgeschehen und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Sie geben Stimmzettel aus und überwachen die Einhaltung der Wahlgrundsätze (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein).

 

Am Wahlsonntag ist das Wahllokal von 8 Uhr bis 18 Uhr für die Wählerschaft durchgehend geöffnet. Die sechs Personen eines jeden Wahlvorstands teilen sich jeweils auf in eine dreiköpfige „Frühschicht“ (von ca. 7.30 Uhr bis 13 Uhr) und in eine „Spätschicht“ (von ca. 13 Uhr bis 18 Uhr). Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr sind alle Wahlhelfer an der

 

Auszählung der Stimmzettel und der Ergebnisfeststellung beteiligt. Dies dauert erfahrungsgemäß rund zweieinhalb Stunden.

 

Für das Engagement erhalten die ehrenamtlichen Kräfte am Wahlsonntag jeweils ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40 Euro – in bar und steuerfrei.

 

Kontakt

Wer Interesse an dieser wichtigen Tätigkeit hat, meldet sich entweder persönlich bei Jörg Gutperle oder Christa Wittstock im städtischen Bürgerbüro oder per E-Mail an cwittstock@viernheim.de. Auch über die Online-Dienste auf der Homepage www.viernheim.de unter „W“ wie Wahlhelfer kann eine Meldung erfolgen.