Mannheim: Bußgelder im Straßenverkehr künftig deutlich höher
Mannheim (Stadt Mannheim) – Wer zu schnell fährt oder falsch parkt, muss schon bald sehr viel mehr dafür bezahlen als bisher. Der Bundesrat hatte Anfang Oktober einer entsprechenden Verordnung des Bundes zugestimmt und damit die Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung deutlich erhöht. Die Änderungen wurden im Bundesgesetzblatt verkündet und treten damit am 9. November 2021 in Kraft. Ab diesem Tag müssen die neuen Bußgelder dann auch von der Stadt Mannheim angewendet werden.
Im Folgenden exemplarisch einige Verstöße und die diesbezüglichen neuen Bußgelder:
Parkverstöße – ruhender Verkehr
Das Bußgeld für das Parken auf Flächen, die mit einer Halt- oder Parkverbotsbeschilderung gekennzeichnet sind, wird von den bisherigen 15 Euro auf 25 Euro angehoben. Wer dort länger als eine Stunde steht oder andere Verkehrsteilnehmer behindert, sodass diese ihre Fahrt nicht problemlos fortsetzen können, muss 40 Euro zahlen – bei einer Parkdauer von einer Stunde und der gleichzeitigen Behinderung anderer sogar 50 Euro.
Mindestens 55 Euro sind fällig, wenn man sein Fahrzeug auf einem Radweg parkt. Wer dabei einen Radfahrer behindert, dieser also zum Beispiel gezwungen ist abzusteigen und sein Fahrrad um das Auto herum zu schieben, muss ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro zahlen. Bei der Gefährdung eines Radfahrers – sprich: wenn dieser aufgrund eines auf dem Gehweg abgestellten Autos zum Beispiel auf eine stark befahrene Straße ausweichen müsste – droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.
Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt, muss mit einer Buße von 55 Euro rechnen. Sollte ein Rettungsfahrzeug durch das Falschparken im Einsatz behindert werden, werden 100 Euro fällig.
Auch für diejenigen, die bislang in parkscheinpflichtigen Bereichen auf einen Parkschein verzichtet und stattdessen ein mögliches Bußgeld in Kauf genommen haben, wurden die Sanktionen erhöht: Für das Parken ohne Parkschein drohen künftig 20 Euro und damit doppelt so viel wie bisher. Dieser Betrag droht auch bei einer Überschreitung der Höchstparkdauer von bis zu 30 Minuten. Die Kosten für längere Überschreitungen der Parkdauer betragen bis zu 40 Euro.
Eine Neuerung ist die Aufnahme von Parkverstößen auf Parkplätzen für elektrisch betriebene oder Carsharing-Fahrzeuge. Wer dort unerlaubt steht, wird mit 55 Euro zur Kasse gebeten.
Fließender Verkehr
Auch im fließenden Verkehr wurden die Bußgelder angepasst: Unter anderem wird zu schnelles Fahren innerorts künftig wesentlich teurer. Als Beispiel: Wer mit 16 bis 20 km/h zu schnell in eine Geschwindigkeitskontrolle gerät, zahlt statt 35 Euro künftig das Doppelte.
Des Weiteren führt der neue Bußgeldkatalog das Thema „Rettungsgasse“ an: die unerlaubte Nutzung eben dieser wird von nun an genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte.
Das sogenannte Auto-Posing, also das unnötige Hin- und Herfahren mit seinem Boliden, das andere belästigt und unnötigen Lärm und vermeidbare Abgase produziert, wird künftig mit 100 Euro bestraft. Hier betrug das Bußgeld bislang bis zu 20 Euro.
Bereits im April 2020 waren die höheren Bußgelder in Kraft getreten, mussten aber wegen eines Formfehlers im September 2020 vom Bundesverkehrsministerium zurückgenommen werden.
Eine Übersicht der neuen, bundesweit geltenden Bußgelder kann auch auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/update-stvo-novelle.html) abgerufen werden.