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Südhessen (ots/Polizeipräsidium Südhessen) Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen: Ermittler der Darmstädter Kriminalpolizei haben vergangene Woche ein Mitglied einer europaweit agierenden Gruppierung von Taschendieben festgenommen, deren bevorzugte Opfer ältere Personen waren. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Taschendiebstahls war das Kommissariat 24 der Gruppierung bereits längere Zeit auf den Fersen. Nach intensiven Ermittlungen und Auswertung zahlreicher Fälle gelang am 1. Juni schließlich die Festnahme einer 33 Jahre alten Frau in Kirchheimbolanden. Sie war in Begleitung von zwei weiteren Personen, einer 31 Jahre alten Frau sowie einem 44-Jährigen Mann, die nicht Gegenstand der Ermittlungen waren und gegen die nun gesondert ermittelt wird. Zivilfahnder konnten das Trio in einem ortsansässigen Discounter beobachten, wie sie einem älteren Herrn in dem Geschäft den Geldbeutel aus der Gesäßtasche entwendeten. Als sie zu ihrem Fluchtwagen zurückkehrten, nahmen Polizeikräfte die drei Personen, die alle keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, vor Ort vorläufig fest. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs stellten die Beamten Bargeld in Höhe von 9.720 Euro sicher. Ob das Geld ebenfalls aus gleichgelagerten Taten stammt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Der 44 Jahre alte Mann wurde durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Diebstahls und Betrugs gesucht. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Auch die 33-jährige Festgenommene sitzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt und nach richterlicher Vorführung in Untersuchungshaft. Die mutmaßliche Mittäterin der beobachteten Tat musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro aufbringen und wird sich ebenfalls strafrechtlich verantworten müssen. Die Darmstädter Kriminalpolizei geht davon aus, dass die Gruppierung um die 33-jährige Frau, die von der Staatsanwaltschaft Darmstadt verfolgt wird, für mindestens 149 gleichgelagerte Straftaten mit einem Schaden von rund 84.000 Euro in Frage kommt.