1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.233
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 07.06.2021, 16 Uhr, zwölf weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 16.233.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 15.463 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 469 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend. Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
 
2. Mobile Corona-Impfteams im Stadtteil Waldhof und Luzenberg / Standortwechsel Impfbus im Stadtteil Waldhof und Luzenberg
 
Bis Sonntag, 13. Juni, wird das Impfzentrum der Stadt Mannheim Vor-Ort-Impfungen im Stadtteil Waldhof und Luzenberg durchführen. Die Impfungen werden von mobilen, fachlich geschulten Teams durchgeführt. Das Impfangebot dort richtet sich an Bewohner*innen des Waldhof und Luzenberg.
 
Impfberechtigt sind alle im Stadtteil Waldhof und Luzenberg mit Hauptwohnung gemeldeten Personen über 18 Jahren. Geimpft wird mit dem Impfstoff Moderna.
 
Das Mobile Pop-Up-Impfzentrum wird von 9:00 bis 14:30 Uhr im Kulturhaus im Waldhof Ost, Speckweg 18, angeboten. Drei Mobile Impfteams stehen dort für die Bewohner*innen des Waldhof und Luzenberg bereit.
 
Zudem ist ein mobiles Impfteam mit einem Impfbus an zwei Standorten im Einsatz, um die Bewohner*innen des Waldhof und Luzenberg zu impfen und über das Impfangebot zu informieren. Der Impfbus wechselt ab morgen seinen Standort im Stadtteil und steht von Dienstag, 8. Juni, bis voraussichtlich einschließlich Sonntag, 13. Juni, am Parkplatz vor dem Bolzplatz an der Kreuzung Speckweg / Hessische Straße. Das Angebot des Impfbusses richtet sich in erster Linie an die Anwohner*innen im direkten Umfeld des Impfbusses. Wenn die Impfkapazitäten ausreichen, steht das Angebot auch allen anderen Personen über 18 Jahren zur Verfügung, die mit Hauptwohnung im Stadtteil Waldhof und Luzenberg gemeldet sind.
 
Quartiers- bzw. Stadtteilimpfungen wurden bereits auf der Hochstätt und in der Neckarstadt-West durchgeführt. Grund für die Sonderimpfaktionen in Quartieren und Stadtteilen sind die hohen Inzidenzen, bei gleichzeitig niedriger Impfquote.
 
 
3. Lockerungen der Öffnungsstufe 3 aufgrund Unterschreitung der Inzidenz von 50 an fünf Tagen
 
Bereits seit 29. Mai und damit seit mehr als fünf aufeinanderfolgenden Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz in Mannheim unter 50. Daher gelten nach § 21 Abs. 5 im Stadtgebiet seit heute automatisch zusätzlich die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 (§ 21 Abs. 3):
 
 
Gastronomie & Shisha- und Raucherbars & Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettvermittlung u.ä.):
 
• 6 bis 1 Uhr; Unabhängig der CoronaVO beginnt die Sperrzeit für Spielhallen um 0 Uhr und endet um 6 Uhr (§ 46 Abs. 1 Landesglücksspielgesetz).
• innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand
• außen Einhaltung der AHA-Regeln
• Rauchen nur im Freien erlaubt
 
Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen stattfinden, wenn die Personenanzahl nicht die Vorgabe von 1 Person pro 10 m² überschreiten. Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. dürfen im Außenbereich mit bis zu 500 Personen sowie im Innenbereich mit bis zu 250 Personen stattfinden.
 
Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos u.ä.) dürfen innen von bis zu 250 Personen und außen von bis zu 500 Personen besucht werden.
 
Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen mit bis zu 250 Personen innen stattfinden, Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 500 Personen außen sowie mit bis zu 250 Personen innen.
 
In Freizeitparks und sonstigen Freizeiteinrichtungen gilt die Maßgabe 1 Person pro 10 m², ebenso in Wellnessbereichen, Saunen und Schwimmbädern innen und außen.
 
Bei Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl sind bis zu 500 Zuschauer*innen außen und bis zu 250 Zuschauer*innen innen zugelassen. Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl gelten die gleichen Auflagen.
 
Für die zusätzlichen Öffnungen dieser Einrichtungen gilt die Testpflicht (tagesaktueller negativer Coronatest oder ein Impf- oder Genesenennachweis).
 
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 überschreitet, werden die Lockerungen des dritten Öffnungsschrittes zurückgenommen.
 
Eine Übersicht mit allen Lockerungen gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf
 
 
4. Weitere Lockerungen bei Inzidenz unter 35 voraussichtlich ab Mittwoch, 9. Juni
 
Heute, 7. Juni, meldet das Robert-Koch-Institut für die Stadt Mannheim den vierten Tag in Folge eine Inzidenz unter 35. Sollte morgen die Inzidenz erneut unter 35 liegen, gelten ab Mittwoch, 9. Juni, weitere Lockerungen:
 
Die Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Freibäder, entfällt. Das bedeutet auch, dass für den Besuch von Freibädern kein Test-, Impf-, oder Genesungsnachweis mehr notwendig ist. Die digitale Datenerfassung der Besucherinnen und Besucher ist weiterhin notwendig, dies erfolgt u.a. beim Online-Ticketing unter www.schwimmen-mannheim.de.
 
Feiern im Gastgewerbe sind im Innen- und Außenbereich mit bis zu 50 Personen möglich, sofern die Teilnehmer einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können. Tanzveranstaltungen sind von dieser Lockerung ausgenommen.
 
Messen, Ausstellungen und Kongresse sind zulässig, wenn die Besucherzahl 1 Person pro 7 m² nicht übersteigt. Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sind außen mit bis zu 750 Personen gestattet.
 
Kulturveranstaltungen in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen sind im Außenbereich mit bis zu 750 Personen zulässig.
 
An Vortrags- und Informationsveranstaltungen dürfen außen bis zu 750 Personen teilnehmen.
 
Die Lockerungen werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.
 
Des Weiteren gelten aufgrund der Unterschreitung der Inzidenz von 50 an mehr als fünf aufeinander folgenden Tagen weitere Lockerungen der Öffnungsstufe „Inzidenz unter 50“. Diese werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 liegt. Zusätzlich greifen in dieser Öffnungsstufe automatisch die Lockerungen der Stufen 1 bis 3 solange, wie die 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten wird.
 
Eine Übersicht über die Öffnungsstufen gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf
 
 
5. Neue Corona-Verordnung Schule
 
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung Schule notverkündet, die heute, 7.6.2021 in Kraft getreten ist. Demnach ist bei einer stabilen Inzidenz unter 50 der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an den öffentlichen Schulen, den Grundschulförderklassen, den Schulkindergärten und den entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft sowie der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Horte an der Schule gestattet. Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim hatte am vergangenen Mittwoch, 2. Juni, die Unterschreitung der Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen festgesellt.
 
Die in den Hygienehinweisen des Kultusministeriums in ihrer jeweils gültigen Fassung (https://km-bw.de/Coronavirus) bestimmten Vorgaben sind einzuhalten. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie die indirekte Testpflicht zwei Mal pro Woche gelten weiterhin.
 
Die Verordnung kann hier eingesehen werden: https://km-bw.de/CoronaVO+Schule
 
 
6. Aufhebung der Priorisierung in Impfzentren in Baden-Württemberg
 
Nach einer Entscheidung des Landes Baden-Württemberg wird in den Impfzentren in Baden-Württemberg seit heute, Montag (7. Juni), nicht mehr priorisiert. Damit können sich alle Personen ab 12 Jahren ohne weitere Voraussetzungen um einen Termin bemühen – auch wenn weiterhin Geduld gefragt ist. Wir weisen darauf hin, dass derzeit aufgrund mangelnder Lieferungen von Impfstoff an die Impfzentren nur wenige Termine für Erst-Impfungen zur Verfügung stehen. Wir informieren, wenn sich die Situation ändert.
 
Mannheimer*innen können sich im zentralen Impfzentrum in Mannheim oder einem anderen Impfzentrum in Baden-Württemberg impfen lassen.
 
Die Anmeldung zu einem Impftermin erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren.
 
– Per Telefon unter 116 117
– Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.
 
 
7. Wiedereröffnung Planetarium Mannheim
 
Ende Mai hat die Landesregierung von Baden-Württemberg Änderungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, die es Kultureinrichtungen ermöglichen, ab Mitte Juni den Betrieb schrittweise wieder aufzunehmen.
Leider verzögert sich die Öffnung des Planetarium Mannheim aufgrund von Arbeiten, die im Rahmen der Arbeitssicherheit nötig sind und innerhalb des Kuppelsaals unvermeidbar zu großen Störungen führen.
Wenn die Arbeiten wie geplant verlaufen, möchten wir am Freitag, den 25.6.2021 wieder öffnen. Der Ticketvorverkauf startet frühestens in der 25. Kalenderwoche (also nicht vor dem 21.6.).
Das Planetarium Mannheim informiert auf seiner Homepage und via Facebook über den genauen Öffnungstermin und den Beginn des Ticketverkaufs.
 
 
8. Virtuelle Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik im Livestream
 
Am Dienstag den 08.06.2021 ab 16.00 Uhr findet die virtuelle Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik statt.
Die Sitzung wird per Livestream in den Raum Swansea, Stadthaus N 1 und auf dem städtischen Youtube-Kanal übertragen.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten im Raum Swansea bitten wir um Anmeldung unter 15ratsangelegenheiten@mannheim.de.
 
 
9. Zusätzliche Impftermine für alle über 65-jährigen Mannheimer*innen
 
Alle über 65-jährigen Mannheimer*innen bis zum Geburtstermin 30.06.1956 mit Hauptwohnsitz in Mannheim wurden seit Anfang Februar nach und nach von der Stadt angeschrieben. Die Verschickung der Schreiben ist bereits seit rund 4 Wochen abgeschlossen. Die angeschriebenen Bürger*innen werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben. Aufgrund der erweiterten Impfangebote und die Möglichkeit der Impfung durch den Hausarzt, werden darüber hinaus, wie angekündigt, keine weiteren Jahrgänge angeschrieben.
 
Die Schreiben haben die Bürger*innen sukzessive erreicht und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar!
 
Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.
 
Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.