1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 15.597 – Zwei weitere Todesfälle
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 11.05.2021, 16 Uhr 56 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 15.597.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 60 Jahre alter Mann ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Außerdem ist eine über 80 Jahre alte Frau verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 291 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 13.602 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.704 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert- Koch- Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.
 
Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
 
2. Hinweis auf die geltenden Regelungen für Ladenöffnungen bei Unterschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 150 – Möglicherweise Öffnungen ab dem 17. Mai
 
Derzeit sinken die Inzidenzzahlen. Nachdem am 10.05.2021 im Stadtgebiet Mannheim die Unterschreitung des für den Bildungs- und Betreuungsbereich bedeutsamen Schwellenwerts von 165 bekannt gemacht werden konnte, steht als nächste maßgebliche Schwelle die Inzidenzzahl von 150 an. Die Sieben-Tages-Inzidenz muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 150 unterschreiten, Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung. Ab dem übernächsten Tag treten dann die entsprechenden Maßnahmen in Kraft. In Mannheim hat die Zählung gestern, am 10.05., begonnen. Die Inzidenz lag laut RKI an diesem Tag bei 118,1. Wegen des Feiertags am Donnerstag könnte bei anhaltend niedriger Inzidenz unter 150 dann der Samstag, 15.05., der fünfte Werktag sein. Wenn dies so eintrifft, wird die Stadt Mannheim an diesem Tag eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen.
 
Dann könnten ab frühestens Montag, den 17. Mai folgende Regelungen gelten:
 
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig („Click and Meet“).
Dabei gilt:
– nur ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche
– die Kundin oder der Kunde muss ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt haben
– der Betreiber muss die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, erheben
– der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt und
– in geschlossenen Räumen muss von jeder Kundin und jedem Kunden eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) getragen werden.
 
Weitere Lockerungen bei Unterschreiten des 150er-Inzidenz sieht der Paragraph § 28b des Infektionsschutzgesetzes nicht vor.