„Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ bedeutet Durchfahrtsverbot für sonstige Pkw. Doch immer wieder wird das Durchfahrtsverbot missachtet.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Wie vorab angekündigt befassten sich die Mitarbeiter der Stadtpolizei in dieser Woche mit der Kontrolle von Durchfahrtsverboten in der Außengemarkung.

Hauptkontrollort war der „Alte Weinheimer Weg“ im Bereich der Landesgrenze zu Baden-Württemberg in Höhe der Bertleinsbrücke. Gemeinsam mit den Weinheimer Kollegen wurden insgesamt 40 Fahrzeuge kontrolliert. Gegen 32 Fahrzeugführer wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Nichtbeachten des Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ erstattet. Das kostet 20,00 € Verwarnungsgeld.

Acht der kontrollierten Fahrzeugführenden konnten eine gültige Durchfahrtserlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorweisen. Sechs Fahrzeuge umgingen die Kontrolle, in dem sie vorher wendeten, als sie die Ordnungshüter erkannten.

Anlass zur Anordnung des Durchfahrtsverbotes war ein sich stetig stärker entwickelnder Schleichverkehr von und nach Weinheim, da die Strecke ganz offensichtlich gerne als Abkürzung genommen würde, berichtet Erster Stadtrat Bastian Kempf. „Dabei ist dort der motorisierte Verkehr hier aus gutem Grund nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Das Gebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt und steht daher auch ausschließlich solchen Nutzfahrzeugen zur Verfügung“, erklärt Kempf.

Weder die Beschaffenheit der Fahrbahn noch die Brückenbauwerke seien auf größere Verkehrsmengen ausgelegt, diese seien einst für die Landwirtschaft und Erholung suchende Radfahrer sowie Fußgänger geplant worden. Denn das Gebiet werde darüber hinaus außerordentlich stark zur Naherholung genutzt und zunehmend von Freizeitsportlern und Fußgängern angesteuert, „zumal die dortigen Wege auch Teil der Fernradwegstrecken sowie des Inliner-Rundkurses Viernheim – Weinheim – Heddesheim sind“, so Kempf. Daher könnten dort keine anderen Fahrzeuge, außer die mit Ausnahmegenehmigung, geduldet werden. „Auch wenn die Abkürzung für viele noch so reizvoll scheint, die Wege geben das dort einfach nicht her“, sagt der Ordnungs- und Verkehrsdezernent.

Laut Mitteilung der Stadtverwaltung wurde das Durchfahrtsverbot im Jahr 2020 in enger Abstimmung mit und auf Veranlassung von den zuständigen Behörden der Stadt Weinheim angeordnet.

Ausnahmen vom Verbot werden von der Straßenverkehrsbehörde nur in seltenen, individuell bewerteten Fällen erteilt. Das Durchfahrtsverbot werde natürlich weiterhin in unregelmäßigen Abständen kontrolliert werden, kündigt Kempf an.