Impfzentum in Bensheim wurde am Dienstag eröffnet – Derzeit steh 156 Impfdosen täglich zur Verfügung


Viernheim (Vo) – Wie seit Wochen angekündigt wurde gestern, 9.2.2021, pünktlich das Corona Impfzentrum in Bensheim eröffnet. Landrat Christian Engelhardt freute sich, dass es jetzt auch im lokalen Impfzentrum in Bensheim losging mit dem Impfen.
Der Ablauf läuft wie folgt ab, kaum Wartezeit, dann das Aufklärungsgespräch (Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen) , wenn erwünscht wird ein Arztgespräch angeboten, in einer Kabine folgt dann der kleine Piecks, danach können sich die Geimpften im Beobachtungsbereich unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal bis zum Verlassen des Impfzentrum aufhalten. Sanitätspersonal steht jederzeit zur Verfügung. Täglich ist das Team von 8 – 20 Uhr im Einsatz. „Wir sind glücklich darüber, dass es nun auch in den lokalen Impfzentren los geht, weil das für die Bürger der einfachere Weg ist, im Landkreis selbst Impfungen zu bekommen“, freute sich Engelhardt.
156 Impfdosen stehen täglich zur Verfügung, 42 davon für bestimmte Berufsgruppen aus den Bereichen mobile Pflegeteams, Intensivstationen von Krankenhäusern oder Rettungsdienstpersonal. Sobald merh Impfstoff geliefert wird, soll die Kapazität erhöht werden.
„Mehr als 1800 Arbeitsstunden stecken im Aufbau dieses Zentrums, unter voller Auslastung können täglich 1350 Personen geimpft werden“, so Markus Stracke, stellvertretender Leiter des Bereichs Gefahrenabwehr beim Landkreis Bergstraße.
Die über 80jährigen die derzeit geimpft werden können, brauchen aktuell Geduld, die Termine sind bis in den April vergeben.
Alle die der Priosierungsgruppe angehören können Termine über die Nummer 116 117 oder 0611-50592888 oder online unter www.impfterminservice.de ausmachen.
„Wenn weitere Impfdosen zur Verfügung stehen, werden weitere Termine aufgenommen und entsprechend vergeben“, so der Landrat.
Das lokale Impfzentrum befindet sich in Bensheim im Berliner Ring 89, auf dem Festplatz gegenüber dem Impfzentrum stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Folgende Unterlagen müssen die zu Impfenden mitbringen: Nachweis für die altersbedingte Anspruchsberechtigung (Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis, der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort muss hervorgehen), beziehungsweise ein Nachweis fpr die berufsbedingte Anspruchsberechtigung (Arbeitgeberbescheinigung, die die Zurordnung zur priorisierten Gruppe nachweist). Menschen mit einer chronischen Erkrankung benötigen ein ärtzliches Zeugnis und Kontaktpersonen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.